32 Städte und Gemeinden erhalten in diesem Jahr eine Förderung im Rahmen des landeseigenen Investitionspakts Baden-Württemberg Soziale Integration im Quartier (Landes-SIQ). Das teilte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, heute in Stuttgart mit.
Gefördert werden zum Beispiel der Neubau von Kindergärten, aber auch der Ausbau und die Modernisierung von Bürgerzentren, Mediatheken oder Spielplätzen und Parks in städtebaulichen Erneuerungsgebieten. Insgesamt 20 Millionen Euro Landesfinanzhilfen stellt das Ministerium hierfür bereit (siehe Programmliste).
„Unsere Stadt- und Ortskerne sind das Herz einer jeden Gemeinde. Sie leben von einem breiten Nutzungsmix und von attraktiven Orten der Begegnung“, sagt Ministerin Nicole Razavi: „Genau da setzt unser Landesinvestitionspakt an. Wir unterstützen damit die Kommunen beim Neu- und Umbau ihrer Bürgerhäuser, Jugendtreffs, Kitas und Grünflächen. Das kommt den Menschen vor Ort unmittelbar zu Gute und stärkt das Miteinander in den Quartieren. Die Barrierefreiheit und die Klimaverträglichkeit haben wir dabei besonders im Blick: In diesem Jahr fördern wir allein elf Frei- und Grünanlagen und Spielplätze. Deren Aufenthaltsqualität und Klimaresilienz wollen wir nachhaltig verbessern.“
Das sind die geförderten Projekte
Programmliste der städtebaulichen Erneuerung im Jahr 2023, Investitionspakt Baden-Württemberg Soziale Integration im Quartier, Gesamtbetrag: 20 Millionen Euro, nach Landkreisen sortiert:
Heroldstatt
- Vorhaben: Erneuerung Backhaus Ennabeuren
- Förderbetrag: 589.000 Euro
Nellingen
- Vorhaben: Neubau Kindergarten (2.BA)
- Förderbetrag: 51.000 Euro
Rammingen
- Vorhaben: Mehrgenerationenspielplatz Sonnengasse
- Förderbetrag: 89.000 Euro
Mittelbiberach
- Vorhaben: Modernisierung Oberdorfer Vereinshaus
- Förderbetrag: 759.000 Euro
Magstadt
- Vorhaben: Erweiterung Ortsbücherei
- Förderbetrag: 1.161.000 Euro
Sipplingen
- Vorhaben: Umnutzung ehemaliges Kindergartengebäude
- Förderbetrag: 543.000 Euro
Staufen im Breisgau
- Vorhaben: Bürgerhaus und Mediathek
- Förderbetrag: 2.559.000 Euro
Simmozheim
- Vorhaben: Bürgerzentrum mit Mediathek
- Förderbetrag: 243.000 Euro
Niefern-Öschelbronn
- Vorhaben: Grünanlage „Alter Friedhof“
- Förderbetrag: 101.000 Euro
Esslingen am Neckar
- Vorhaben: Quartiersplatz Weil
- Förderbetrag: 812.000 Euro
Böhmenkirch
- Vorhaben: Bürgergarten
- Förderbetrag: 129.000 Euro
Wangen
- Vorhaben: Bücherei mit Generationentreffpunkt
- Förderbetrag: 607.000 Euro
Heidelberg
- Vorhaben: Nachbarschaftstreff ehemalige Chapel
- Förderbetrag: 561.000 Euro
Heidenheim
- Vorhaben: Neugestaltung Ostplatz
- Förderbetrag: 35.150 Euro
Lehrensteinsfeld
- Vorhaben: Erweiterung Kindergarten
- Förderbetrag: 250.000 Euro
Massenbachhausen
- Vorhaben: Schaffung Grüne Ortsmitte (BA)
- Förderbetrag: 86.450 Euro
Obersulm
- Vorhaben: Erneuerung Kindergarten
- Förderbetrag: 683.000 Euro
Waldenburg
- Vorhaben: Erneuerung Kindergarten
- Förderbetrag: 675.000 Euro
Sulzfeld
- Vorhaben: Modernisierung/Umnutzung Bürgerhaus
- Förderbetrag: 292.000 Euro
Besigheim
- Vorhaben: Stadtpark (Abschnitt 1B bis 3)
- Förderbetrag: 1.093.000 Euro
Markgröningen
- Vorhaben: Haus der Vereine
- Förderbetrag: 351.000 Euro
Mannheim
- Vorhaben: Sanierung Bürgerzentrum Friedrichsfeld
- Förderbetrag: 1.166.000 Euro
Ottenhöfen im Schwarzwald
- Vorhaben: Modernisierung und Erweiterung Kindergarten
- Förderbetrag: 869.000 Euro
Lorch
- Vorhaben: Neubau Kindertagesstätte
- Förderbetrag: 618.000 Euro
Pforzheim
- Vorhaben: Umgestaltung Pfälzer Platz
- Förderbetrag: 1.764.000 Euro
Gaiberg
- Vorhaben: Kulturscheune
- Förderbetrag: 811.000 Euro
Deißlingen
- Vorhaben: Mehrgenerationenspielplatz Neckarufer
- Förderbetrag: 353.000 Euro
Rot am See
- Vorhaben: Umfeld Rathaus
- Förderbetrag: 1.008.000 Euro
Blumberg
- Vorhaben: Sanierung Stadtbibliothek
- Förderbetrag: 169.000 Euro
Mönchweiler
- Vorhaben: Aus- und Umbau Kinderhaus
- Förderbetrag: 225.400 Euro
Ammerbuch
- Vorhaben: Neubau Bürgerhaus
- Förderbetrag: 740.000 Euro
Dußlingen
- Vorhaben: Erlebbarmachung Steinlach
- Förderbetrag: 607.000 Euro
Soziale Integration im Quartier: eine Erfolgsgeschichte
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat das Landes-SIQ 2022 erstmals aufgelegt: 40 Kommunen wurden damals mit insgesamt 30 Millionen Euro gefördert. Es schließt an das gleichnamige Programm des Bundes an, das 2020 ausgelaufen war. Seitdem ergänzt es die Programmlandschaft der baden-württembergischen Städtebauförderung. Die Mittel sind begehrt: Bis zum Ende der Antragsfrist gingen beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen insgesamt 100 Anträge von 87 Städten und Gemeinden ein. Das Programm ist dieses Jahr um mehr als das Fünffache überzeichnet. „Unser Förderprogramm ist erneut auf ein sehr großes Interesse gestoßen. Das zeigt die immensen Bedarfe bei den Kommunen. Ich bin froh, dass wir nach der Einstellung des Bundes-SIQ eine gute Lösung gefunden haben und dieses Programm seit 2022 als landeseigenen Investitionspakt anbieten können. Damit setzen wir wichtige Impulse für lebendige Zentren und eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung“, so die Ministerin.
Mit dem Landes-SIQ und den weiteren Programmen der Städtebauförderung bietet das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen den Kommunen einen flexiblen Baukasten, um passgenaue Maßnahmen zur städtebaulichen Erneuerung zu ergreifen. Dieser Baukasten ist gut bestückt: Im „Hauptprogramm“ stehen in diesem Jahr über 230 Millionen Euro für die Städte und Gemeinden bereit. Hinzu kommen noch Finanzhilfen im Rahmen des Bund-Länder-Investitionspakts Sportstätten (rund 8,2 Millionen) sowie für die nichtinvestive Städtebauförderung (rund 1 Million Euro; Anträge können noch gestellt werden). Damit fließen 2023 insgesamt rund 260 Millionen Euro in die Programme der Städtebauförderung.
Das wird gefördert
Ziele des Landes-SIQ sind der Erhalt und die Schaffung neuer Orte der Begegnung in den Ortskernen und Quartieren. Das kann der Neubau eines Bürgerhauses, einer Kita oder einer Bücherei sein, aber auch die Sanierung bestehender Einrichtungen oder die Verbesserung zentraler Grün- und Freiflächen.
Einen Antrag konnten Kommunen stellen, die im Städtebauförderungsprogramm des Landes aufgenommen sind. Voraussetzung ist, dass die Einrichtung in einem Gebiet der städtebaulichen Erneuerung liegt und dass die Maßnahme möglichst zügig umgesetzt wird. Die Finanzhilfen können innerhalb von vier Jahren in Anspruch genommen werden.