29 Städte und Gemeinden erhalten in diesem Jahr eine Förderung im Rahmen des landeseigenen Investitionspakts Baden-Württemberg Soziale Integration im Quartier (Landes-SIQ). Das teilte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, heute in Stuttgart mit. Mit 15 Millionen Euro fördert das Ministerium zum Beispiel der Neubau von Kindergärten, aber auch der Ausbau und die Modernisierung von Bürgerhäusern, Mediatheken oder Sportflächen und Parks in städtebaulichen Erneuerungsgebieten (s. Programmliste anbei).
„Unser Ziel ist es, die Stadt- und Ortskerne langfristig zu beleben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Bei der diesjährigen Förderung haben wir besonders auf die Klimaverträglichkeit der Maßnahmen geachtet. Die Landesmittel aus dem Investitionspakt sollen die Zentren beleben und zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel leisten“, sagte die Ministerin.
Das sind die geförderten Projekte:
Programmliste Investitionspakt Baden-Württemberg „Soziale Integration im Quartier“ 2024: alphabetisch sortiert, Gesamtbetrag: 15.000.000 Euro
- Landkreis Böblingen
- Maßnahme: Rundweg Seewiesen
- Förderbetrag: 182.000 Euro
- Landkreis Calw
- Maßnahme: Generalsanierung Städtische Musikschule
- Förderbetrag: 2.214.000 Euro
- Landkreis Rastatt
- Maßnahme: Begegnungsstätte „Schnoogenescht“
- Förderbetrag: 1.161.000 Euro
- Main-Tauber-Kreis
- Maßnahme: Neugestaltung Gänsmarkt
- Förderbetrag: 614.000 Euro
- Landkreis Karlsruhe
- Maßnahme: Modernisierung / Umnutzung des ehemaligen Rathauses in Langenbrücken
- Förderbetrag: 907.000 Euro
- Landkreis Schwäbisch Hall
- Maßnahme: Leonard-Prosi-Kiga
- Förderbetrag: 491.000 Euro
- Alb-Donau-Kreis
- Maßnahme: Modernisierung Kindergarten „Don Bosco“
- Förderbetrag: 340.000 Euro
- Rhein-Neckar-Kreis
- Maßnahme: Haus der Begegnung
- Förderbetrag: 338.000 Euro
- Landkreis Tübingen
- Maßnahme: Erlebbarmachung Steinlach
- Förderbetrag: 151.000 Euro
- Ostalbkreis
- Maßnahme: Neubau Jugend- und Kulturzentrum
- Förderbetrag: 1.004.000 Euro
- Alb-Donau-Kreis
- Maßnahme: Mediathek im Alten Rathaus / Alten Schulhaus
- Förderbetrag: 1.251.000 Euro
- Landkreis Ludwigsburg
- Maßnahme: Modernisierung Kinderhaus Kunterbunt
- Förderbetrag: 302.000 Euro
- Ostalbkreis
- Maßnahme: Neubau Mehrzweckgebäude
- Förderbetrag: 49.000 Euro
- Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
- Maßnahme: Erneuerung Bürgerhalle mit Kindergarten
- Förderbetrag: 189.000 Euro
- Rhein-Neckar-Kreis
- Maßnahme: Energetische Erneuerung Sängerheim
- Förderbetrag: 108.000 Euro
- Alb-Donau-Kreis
- Maßnahme: Neugestaltung der Grünfläche Sontheim
- Förderbetrag: 378.000 Euro
- Landkreis Rastatt
- Maßnahme: Erweiterung Bürgerpark
- Förderbetrag: 80.000 Euro
- Landkreis Waldshut
- Maßnahme: Umnutzung der Baumwollhalle
- Förderbetrag: 292.000 Euro
- Landkreis Esslingen
- Maßnahme: Neubau Kinderhaus
- Förderbetrag: 259.000 Euro
- Landkreis Heilbronn
- Maßnahme: Grüne Mitte – Generationenpark (Sport- und Bewegungspark)
- Förderbetrag: 533.000 Euro
- Landkreis Sigmaringen
- Maßnahme: Sanierung und Leerstandsbeseitigung Heimatmuseum Mengen
- Förderbetrag: 116.000 Euro
- Landkreis Konstanz
- Maßnahme: Haus der Vereine
- Förderbetrag: 360.000 Euro
- Landkreis Göppingen
- Maßnahme: Bürgerhaus im Farrenstall
- Förderbetrag: 844.000 Euro
- Landkreis Ludwigsburg
- Maßnahme: Quartierspark / Grünanlage Bonlanden
- Förderbetrag: 718.000 Euro
- Landkreis Tuttlingen
- Maßnahme: Modernisierung Kindergarten und Familienzentrum
- Förderbetrag: 1.225.000 Euro
- Schwarzwald-Baar-Kreis
- Maßnahme: Umnutzung Hallenbad zu Jugend- und Begegnungszentrum
- Förderbetrag: 536.000 Euro
- Landkreis Reutlingen
- Maßnahme: Erweiterung Kindergarten
- Förderbetrag: 32.000 Euro
- Alb-Donau-Kreis
- Maßnahme: 1. Bauabschnitt Modernisierung Zehnstadel
- Förderbetrag: 194.000 Euro
- Landkreis Tuttlingen
- Maßnahme: Modernisierung Skateranlage und Freizeitareal
- Förderbetrag: 132.000 Euro
50 Millionen Euro seit 2022
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat das Landes-SIQ 2022 erstmals aufgelegt: 72 Kommunen wurden seitdem mit insgesamt 50 Millionen Euro gefördert. Es schließt an das gleichnamige Programm des Bundes an, das 2020 ausgelaufen war. Seitdem ergänzt es die Programmlandschaft der baden-württembergischen Städtebauförderung. Die Mittel sind begehrt: Bis zum Ende der Antragsfrist gingen beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen insgesamt 81 Anträge der Städte und Gemeinden ein. Der Investitionspakt ist damit in diesem Jahr sechsfach überzeichnet.
„Unser Förderprogramm ist erneut auf sehr großes Interesse gestoßen. Das zeigt die immensen Bedarfe bei den Kommunen. Ich bin sehr froh, dass wir nach der Einstellung des erfolgreichen Bund-Länder-Investitionspakts Soziale Integration im Quartier (SIQ) durch den Bund eine gute Lösung für Baden-Württemberg gefunden haben und dieses Programm seit 2022 als weiterentwickelten landeseigenen Investitionspakt anbieten können. Mit der Förderung setzen wir Impulse für eine zukunftsorientierte städtebauliche Entwicklung“, so die Ministerin.
Das wird gefördert
Ziele des Landes-SIQ sind der Erhalt und die Schaffung neuer Orte der Begegnung in den Ortskernen und Quartieren. Das kann der Neubau eines Bürgerhauses, einer Kita oder einer Bücherei sein, aber auch die Sanierung bestehender Einrichtungen oder die Verbesserung zentraler Grün- und Freiflächen. Einen Antrag konnten Kommunen stellen, die im Städtebauförderungsprogramm des Landes aufgenommen sind. Voraussetzung ist, dass die Einrichtung in einem Gebiet der städtebaulichen Erneuerung liegt und dass die Maßnahme möglichst zügig umgesetzt wird. Die Finanzhilfen können innerhalb von vier Jahren in Anspruch genommen werden.
„Die Anträge waren dieses Jahr wieder sehr vielfältig und es zeigt die thematische Breite, die wir mit unserem Landesprogramm abdecken. Unter den 29 Vor-haben befinden sich dieses Jahr viele Frei- und Grünanlagen, die auch im Sinne der Klimaresilienz neugestaltet werden sollen. Doch auch zahlreiche Bürgerhäuser, Büchereien und zentral gelegene Kindertagesstätten können wir mit den Landesmitteln unterstützen“, sagte die Ministerin.