Wohngeld

Hohe Wohnkosten: Land weitet seine Unterstützung für einkommensschwache Haushalte aus

Bauministerin Razavi: „Die Wohngeldreform wirkt. Wir können seitdem deutlich mehr Haushalte mit deutlich größeren Summen unterstützen.“

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Antrag auf Wohngeld mit Kugelschreiber und Münzgeld

Die Zahl der Wohngeld-Empfänger hat sich in Baden-Württemberg auch in diesem Jahr weiter erhöht. Wie die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, am Montag mitteilte, bezogen Ende September rund 91.000 einkommensschwache Haushalte im Land Wohngeld. Das sind rund sieben Prozent mehr als noch vor einem Jahr (86.000) und rund 47 Prozent mehr als im Jahr 2022 (62.000), also vor Inkrafttreten der Wohngeldreform Anfang 2023.

„Die Wohngeldreform wirkt“, so Razavi. „Wir können seitdem deutlich mehr Haushalte im Land unterstützen – und das auch mit deutlich größeren Summen.“ Die Höhe des durchschnittlich ausgezahlten Wohngeldes pro Monat habe sich von 288 Euro im Jahr 2022 auf mittlerweile 448 Euro erhöht, so die Ministerin weiter. Dies sei ein Anstieg um rund 56 Prozent.

Bund soll sich stärker an den Kosten beteiligen

Razavi verwies zugleich darauf, dass das Ganze für das Land ein finanzieller Kraftakt sei: Die Kosten fürs Wohngeld, die sich Bund und Land je zur Hälfte teilen, sind ihren Angaben zufolge in den ersten drei Quartalen dieses Jahres in Baden-Württemberg auf rund 360 Millionen Euro gestiegen. Das sei annähernd eine Verdreifachung im Vergleich zum selben Zeitraum vor der Reform im Jahr 2022 (132 Millionen Euro). „Da der Bund durch die Ausweitung des Empfängerkreises beim Wohngeld Einsparungen beim Bürgergeld und bei der Sozialhilfe hat, wäre es nur fair und gerecht, wenn er sich künftig stärker als nur zur Hälfte an den Wohngeld-Kosten beteiligen würde“, so Razavi. Dies sei auch einhellige Auffassung der anderen Bundesländer. Außerdem müsse der Bund das Antrags-verfahren vereinfachen und damit beschleunigen. „Es ist ärgerlich, dass bislang noch nichts geschehen ist und die Bundesregierung auch keine Veranlassung sieht, dies in der laufenden Legislaturperiode noch anzugehen“, so Razavi.

Deutlich mehr Geld für bezahlbaren Wohnraum

Die Wohngeldreform war zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Mit der Einführung des neuen Wohngeld Plus wurden deutliche Leistungsverbesserungen und eine deutliche Ausweitung des Empfängerkreises auf den Weg gebracht. Kernstück der Reform ist die Einführung einer Heizkosten- und Klimakomponente, die Anpassung der Wohngeldformel und die Anhebung der Einkommensgrenzen.

Durch die Dynamisierung des Wohngelds, die auf Bundesebene zum 1. Januar 2025 beschlossen wurde, rechnet das Land laut Razavi mit weiteren Mehrkosten: Allein fürs Land dürfte die Anpassung an die Preis- und Mietentwicklung Mehr-ausgaben in Höhe von rund 81 Millionen Euro für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 bedeuten. „Zudem wollen wir die Landesmittel in der sozialen Wohnraumförderung beinahe verdoppeln“, so Razavi. „Dies zeigt, wie stark sich die Landesregierung für bezahlbaren Wohnraum engagiert.“

Inzwischen kann das Wohngeld bei den meisten Wohngeldbehörden im Land digital beantragt werden. Wie Razavi bekanntgab, nutzen mittlerweile 117 der 133 Behörden den Service, den ihnen das Land Anfang 2023 zur Verfügung gestellt hat. Seither gingen rund 35.000 Onlineanträge bei den Wohngeldbehörden ein (Stand 30. September 2024). Die Wohngeldbehörden können ihn auf „service-bw“ eigenverantwortlich für ihr Zuständigkeitsgebiet aktivieren. Hier erfahren Bürgerinnen und Bürger auch, ob ihre Behörde den Online-Service anbietet.

Weitere Informationen

Nicht nur Mieterinnen und Mieter können Wohngeld erhalten (in Form des Mietzuschusses), sondern auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum (in Form des Lastenzuschusses). Wohngeld wird Haushalten mit niedrigem Einkommen auf Antrag bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde bewilligt. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Wurde Wohngeld beantragt, wird dieses rückwirkend bis zum Monatsersten des Antragsmonats ausgezahlt. Dies ist für die Wohngeldhaushalte von besonderer Bedeutung bei längeren Bearbeitungszeiten der Anträge.

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