Gestaltungsbeiräte

Gestaltungsbeiräte werden gefördert

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Land lobt Förderung kommunaler Gestaltungsbeiräte für die Jahre 2023 und 2024 aus

Bauministerin Razavi: „Gestaltungsbeiräte unterstützen die Städte und Gemeinden darin, die Qualität von Planungsprozessen zu verbessern. Damit leisten sie einen wesentlichen Beitrag zu guten Lösungen in der Stadt- und Ortsentwicklung.“

Für neue, aber auch bestehende kommunale und interkommunale Gestaltungsbeiräte in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg kann ab sofort eine finanzielle Unterstützung für die Jahre 2023 und 2024 beim Land beantragt werden. Dies gab Bauministerin Nicole Razavi MdL heute (1. Juli) bekannt. „Gestaltungsbeiräte unterstützen die Städte und Gemeinden darin, die Qualität von Planungsprozessen zu verbessern und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zu guten Lösungen in der Stadt- und Ortsentwicklung“, so Razavi. Gestaltungsbeiräte werden in der Regel in einem frühen Stadium, in der sogenannten „Phase 0“, in Hochbau-, städtebauliche und Freiraumplanungen sowie in Entscheidungen der Stadt- und Ortsentwicklung einbezogen.

Zur Relevanz der Baukultur für die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg stellte die Ministerin klar: „Hohe Ansprüche an das Planen und Bauen sind kein Luxusproblem. Eine intensive und ehrliche Auseinandersetzung mit den Herausforderungen unserer Zeit bedingt in erster Linie, dass wir in den Planungsprozessen um die beste und damit nachhaltigste Lösung für den jeweiligen Ort ringen. Nur so kann ein wirklicher Mehrwert für unser Zusammenleben erzielt werden.“

Antragsverfahren und Berechtigte

Interessierte Städte, Gemeinden oder interkommunale Träger – wie etwa Verwaltungsgemeinschaften oder Landkreise – können ihren Förderantrag bis spätestens 30. September 2022 beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg einreichen. Gefördert werden seit dem Jahr 2015 der Aufbau oder die Weiterentwicklung von Gestaltungsbeiräten sowie die begleitende Öffentlichkeitsarbeit über die Tätigkeit von Gestaltungsbeiräten. Seitdem haben bereits 40 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg eine Förderung erhalten. Insgesamt wurden den Zuwendungsempfängern über 900.000 Euro an Landesmitteln zur Verfügung gestellt.

Ein Gestaltungsbeirat ist ein unabhängig beratendes Sachverständigengremium mit Mitgliedern unterschiedlicher bau- und planungsverbundener Disziplinen. Er trägt Sorge dafür, dass alle Aspekte und Interessen des Planens und Bauens berücksichtigt und im Sinne einer guten Baukultur untereinander abgestimmt werden. Über die Arbeit des Beirats soll die Öffentlichkeit laufend informiert werden. Die verschiedenen Interessen von Öffentlichkeit, Verwaltung, Politik und Bauherrschaft sollen so ausgeglichen und die lokale Baukultur gefördert werden.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren sowie die Antragsformulare sind unter folgendem Link zu finden.

 

 

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