Um das Mobilfunknetz schneller ausbauen zu können, wird die Landesbauordnung (LBO) geändert. Der Ministerrat hat hierfür in seiner heutigen Sitzung (18. Oktober) das förmliche Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.
Zukünftig dürfen innerorts 15 Meter hohe Mobilfunkantennen und außerorts sogar 20 Meter hohe Antennen ohne Baugenehmigung aufgestellt werden. Bisher galt dies nur für Antennen bis 10 Meter Höhe. Außerdem werden die vorgeschriebenen Abstände im Außenbereich verringert.
Ministerin Nicole Razavi MdL sagt: „Wir erleichtern den beschleunigten Ausbau des Mobilfunknetzes und damit auch das Schließen von Funklöchern. Das ist ein wichtiger Schritt nach vorn, denn eine flächendeckend leistungsstarke digitale Infrastruktur ist für unser Land von zentraler Bedeutung. Zugleich bauen wir mit der Erweiterung der Verfahrensfreiheit für Antennenanlagen Bürokratie ab und entlasten die Baurechtsbehörden.“
Die Änderungen im Einzelnen:
- Erweiterung der Verfahrensfreiheit von Mobilfunkantennen im Innenbereich auf eine Höhe bis 15 m und im Außenbereich bis 20 m (Nummer 5 c des Anhangs zu § 50 Absatz 1 der LBO)
- Verringerung der Abstandsflächen bei Antennenanlagen im Außenbereich durch eine Änderung des maßgeblichen Berechnungsfaktors von derzeit 0,4 auf 0,2 der Gebäudehöhe (§ 5 Abs. 7 LBO)
- Verfahrensfreistellung von ortsveränderlichen Antennenanlagen bis zu einer Aufstelldauer von 24 Monaten (Nummer 10 des Anhangs zu § 50 Absatz 1 der LBO)
Als nächstes startet die Verbandsanhörung zum Gesetzesentwurf und schließlich die Beratung im Landtag. Am Tag nach der Verkündung soll das „Gesetz zur Erleichterung des baurechtlichen Verfahrens beim Mobilfunknetzausbau“ in Kraft treten.