Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen stellt im Rahmen des Bund-Länder-Investitionspakts Sportstätten (IVS) weitere 5,98 Millionen Euro für die Sanierung von kommunalen Sportstätten zur Verfügung. Das gab Ministerin Nicole Razavi MdL heute in Stuttgart bekannt. Gefördert werden Sportstätten in 21 Städten und Gemeinden.
Ministerin Razavi sagt: „Die gestiegenen Kosten im Baugewerbe treffen auch die Städte und Gemeinden im Land. Wir stellen deshalb weitere Finanzhilfen bereit, damit die Kommunen ihre begonnenen Bauvorhaben auch sicher fertigstellen können. Mit den Fördermitteln werden 21 kommunale Sportstätten modernisiert und erneuert. Ein großes Plus für den Schul-, Vereins- und Breitensport, aber auch für das Miteinander in den Kommunen und Quartieren: Sportstätten sind wichtige Orte der sozialen Integration. Beim Sport wird Gemeinschaft lebendig.“
Die geförderten Maßnahmen liegen in städtebaulichen Erneuerungsgebieten, die in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen sind. So werden neben Turn- und Mehrzweckhallen auch Hallenbäder begünstigt.
Die geförderten Projekte 2024:
Kommunen in alphabetische Reihenfolge; Gesamtbetrag: 5.980.000 Euro
- Landkreis Calw
- Städtebauliches Einzelvorhaben: Sanierung Markgrafenhalle
- Förderbetrag: 128.000 Euro
- Landkreis Schwäbisch Hall
- Städtebauliches Einzelvorhaben: Modernisierung Hallenbad
- Förderbetrag: 190.000 Euro
- Landkreis Böblingen
- Städtebauliches Einzelvorhaben: Modernisierung Schwippehalle
- Förderbetrag: 248.000 Euro
- Landkreis Tuttlingen
- Städtebauliches Einzelvorhaben: Modernisierung und Erweiterung Sporthalle
- Förderbetrag: 494.000 Euro
- Landkreis Böblingen
- Städtebauliches Einzelvorhaben: Neubau Ludwig-Uhland-Halle
- Förderbetrag: 553.000 Euro
- Landkreis Heilbronn
- Städtebauliches Einzelvorhaben: Sanierung Sporthalle Oststraße
- Förderbetrag: 108.000 Euro
- Landkreis Heidenheim
- Städtebauliches Einzelvorhaben: Sanierung Bühlturnhalle
- Förderbetrag: 295.000 Euro
- Städtebauliches Einzelvorhaben: Sanierung Lehrschwimmbad Schnaitheim
- Förderbetrag: 109.000 Euro
- Rhein-Neckar-Kreis
- Städtebauliches Einzelvorhaben: Erneuerung Kunstrasenplatz
- Förderbetrag: 37.000 Euro
- Rhein-Neckar-Kreis
- Städtebauliches Einzelvorhaben: Sanierung Mehrzweckhalle
- Förderbetrag: 629.000 Euro
- Landkreis Ludwigsburg
- Städtebauliches Einzelvorhaben: Erneuerung Lehrschwimmbad
- Förderbetrag: 76.000 Euro
- Ortenaukreis
- Städtebauliches Einzelvorhaben: Erneuerung Mehrzweckhalle – Neuensteinhalle
- Förderbetrag: 88.000 Euro
- Landkreis Sigmaringen
- Städtebauliches Einzelvorhaben: Modernisierung Ablachhalle – Sportanteil
- Förderbetrag: 77.000 Euro
- Enzkreis
- Städtebauliches Einzelvorhaben: Modernisierung Mehrzweckhalle
- Förderbetrag: 363.000 Euro
- Landkreis Rottweil
- Städtebauliches Einzelvorhaben: Turnhalle Schulcampus
- Förderbetrag: 684.000 Euro
- Rhein-Neckar-Kreis
- Städtebauliches Einzelvorhaben: Erneuerung Sporthalle „Oberes Tal“
- Förderbetrag: 586.000 Euro
- Landkreis Ludwigsburg
- Städtebauliches Einzelvorhaben: Sanierung der Sport- und Kulturhalle
- Förderbetrag: 398.000 Euro
- Landkreis Rottweil
- Städtebauliches Einzelvorhaben: Erneuerung Mehrzweckhalle Fischingen
- Förderbetrag: 108.000 Euro
- Landkreis Göppingen
- Städtebauliches Einzelvorhaben: Modernisierung Hallenbad
- Förderbetrag: 516.000 Euro
- Stadtkreis Ulm
- Städtebauliches Einzelvorhaben: Sanierung Elly-Heuss-Sporthalle
- Förderbetrag: 210.000 Euro
- Landkreis Calw
- Städtebauliches Einzelvorhaben: Modernisierung Gemeindehalle
- Förderbetrag: 83.000 Euro
Seit 2020: 76 Kommunen mit insgesamt 73,6 Millionen Euro unterstützt
Den Bund-Länder-Investitionspakt Sportstätten (IVS) als Sonderprogramm der Städtebauförderung gibt es seit 2020. Er ist bei den Kommunen in Baden-Württemberg sehr beliebt: Seit 2020 wurden damit 77 Vorhaben in 76 Kommunen von Bund und Land mit insgesamt rund 73,6 Millionen Euro unterstützt.
„Baulich gut ausgestattete und barrierefreie Sportstätten sind als Teil der Daseinsvorsorge unerlässlich. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir die Kommunen beim Abschluss dieser wichtigen Bauvorhaben unterstützen können. Das Land lässt sie bei diesen zukunftsträchtigen Projekten nicht alleine“, sagte Ministerin Razavi.
Seit der Entscheidung des Bundes, den Investitionspakt ab 2023 nicht mehr fortzusetzen, befindet er sich nun in der Abwicklungsphase. Für die Abdeckung der zusätzlichen Bedarfe werden Landesfinanzhilfen eingesetzt.