Das Programm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ fördert nicht-investive Maßnahmen, die auf eine aktive und qualitätsvolle Innenentwicklung abzielen.
Eine Einreichung von Förderanträgen für die Förderperiode 2024 ist nicht mehr möglich. Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel wird die Ausschreibung für die neue Förderperiode 2025 veröffentlicht.
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die darauf abzielen, innerörtliche Flächen, wie Baulücken und Brachflächen, aber auch bestehende Leerstände sowie Aufstockungs- und Nachverdichtungspotenziale zu aktivieren.
Mögliche Fördergegenstände sind innovative Konzepte und städtebauliche Entwürfe, Projekte zur Information und Bürgerbeteiligung sowie der Einsatz einer kommunalen Flächenmanagerin/eines kommunalen Flächenmanagers.
Antragsberechtigt sind
- Städte,
- Gemeinden,
- Gemeindeverwaltungsverbände,
- Landkreise,
- Zweckverbände und
- Träger der Regionalplanung in Baden-Württemberg.
Die Zuwendung erfolgt in der Regel im Wege der Anteilsfinanzierung. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Mittel werden für eine Laufzeit von maximal zwei Jahren (Projekte) und von maximal drei Jahren (kommunale Flächenmanagerinnen und -manager) bewilligt.
Der Förderhöchstbetrag für ein Projekt beträgt 100.000 Euro und für eine kommunale Flächenmanagerin/einen kommunalen Flächenmanager insgesamt 120.000 Euro (40.000 Euro pro Jahr).
Finanziert wird das Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.