Die Antragsfrist für die Programme der städtebaulichen Erneuerung 2027 ist gestartet. Die Kommunen können bis zum 2. November 2026 einen Antrag auf Förderung stellen.
Das Ministerium strebt die Einführung einer vollständig digitalen Antragstellung über die zentrale E-Government-Plattform des Landes service-bw an. Sobald die Voraussetzungen abschließend vorliegen, werden die notwendigen Informationen hier bereitgestellt.
Für das Antragsverfahren wird zwingend ein Benutzerkonto bei „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) benötigt. Die Beantragung erfolgt auf Basis der Steuernummer der Kommune. Das Ministerium empfiehlt eine frühzeitige Beantragung: https://info.mein-unternehmenskonto.de
Gefördert werden die Kosten der Vorbereitung und zügigen Umsetzung notwendiger städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen in einem von der Kommune abgegrenzten städtebaulichen Erneuerungsgebiet (Gesamtmaßnahme) zur Behebung städtebaulicher Missstände. Siehe auch www.stadterneuerung-bw.de
Gefördert werden Kommunen in Baden-Württemberg.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung.
Die Kommunen konnten bis zum 2. November 2026 einen Antrag auf Förderung stellen.
