Gefördert werden die Kosten der Vorbereitung und zügigen Umsetzung notwendiger städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen in einem von der Kommune abgegrenzten städtebaulichen Erneuerungsgebiet (Gesamtmaßnahme) zur Behebung städtebaulicher Missstände. Siehe auch www.stadterneuerung-bw.de
Gefördert werden Kommunen in Baden-Württemberg.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung.
Die Kommunen können Anträge bis zum 4. November 2024 beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium stellen.