Förderprogramm

Programm für die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung

Die Antragsfrist für die Programme der städtebaulichen Erneuerung 2027 läuft: Alle Städte und Gemeinden im Land können bis zum 2. November 2026 Anträge auf Zuschüsse aus der Städtebauförderung stellen.

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Ploucquet-Areal in Heidenheim

Die Antragsfrist für die Programme der städtebaulichen Erneuerung 2027 ist gestartet. Die Kommunen können bis zum 2. November 2026 einen Antrag auf Förderung stellen.

Das Ministerium strebt die Einführung einer vollständig digitalen Antragstellung über die zentrale E-Government-Plattform des Landes service-bw an. Sobald die Voraussetzungen abschließend vorliegen, werden die notwendigen Informationen hier bereitgestellt.

Für das Antragsverfahren wird zwingend ein Benutzerkonto bei „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) benötigt. Die Beantragung erfolgt auf Basis der Steuernummer der Kommune. Das Ministerium empfiehlt eine frühzeitige Beantragung: https://info.mein-unternehmenskonto.de