Die Antragsfrist für die Programme der städtebaulichen Erneuerung 2026 ist gestartet. Die Kommunen können bis zum 6. Oktober 2025 einen Antrag auf Förderung stellen.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich in digitaler Form. Konkrete Hinweise zur Antragstellung werden rechtzeitig vor Ablauf der Antragsfrist an dieser Stelle veröffentlicht.
Wir bitten um Verständnis, dass vorher keine Antragstellung erfolgen kann.
Gefördert werden die Kosten der Vorbereitung und zügigen Umsetzung notwendiger städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen in einem von der Kommune abgegrenzten städtebaulichen Erneuerungsgebiet (Gesamtmaßnahme) zur Behebung städtebaulicher Missstände. Siehe auch www.stadterneuerung-bw.de
Gefördert werden Kommunen in Baden-Württemberg.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung.
Die Kommunen können bis zum 6. Oktober 2025 einen Antrag auf Förderung stellen.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich in digitaler Form. Konkrete Hinweise zur Antragstellung werden rechtzeitig vor Ablauf der Antragsfrist an dieser Stelle veröffentlicht.
Wir bitten um Verständnis, dass vorher keine Antragstellung erfolgen kann.