Die Antragsfrist für die Programme der städtebaulichen Erneuerung 2026 ist abgelaufen. Die Kommunen konnten bis zum 6. Oktober 2025 einen Antrag auf Förderung stellen.
Gefördert werden die Kosten der Vorbereitung und zügigen Umsetzung notwendiger städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen in einem von der Kommune abgegrenzten städtebaulichen Erneuerungsgebiet (Gesamtmaßnahme) zur Behebung städtebaulicher Missstände. Siehe auch www.stadterneuerung-bw.de
Gefördert werden Kommunen in Baden-Württemberg.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung.
Die Kommunen konnten bis zum 6. Oktober 2025 einen Antrag auf Förderung stellen.
