Wohngeld

Wohngeldbeziehende erhalten einmaligen Heizkostenzuschuss am 1. September 2022

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Modellhaus im Wollschal eingewickelt auf einer Wohnungsheizung

Ministerin Razavi: „Der Heizkostenzuschuss ist angesichts der stark steigenden Energiepreise eine wichtige Maßnahme um einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.“

Rund 72.000 Haushalte im Land profitieren. 

Der einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende wird in Baden-Württemberg zum 1. September 2022 ausgezahlt. „Der einmalige Heizkostenzuschuss ist angesichts der stark steigenden Energiepreise eine wichtige Maßnahme um einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger, die Wohngeld er-halten, spürbar zu entlasten“, erklärte Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen in Baden-Württemberg.

Der Heizkostenzuschuss solle nicht einmalig bleiben, vielmehr solle die Berücksichtigung der Energiekosten dauerhaft im Wohngeldgesetz verankert werden, damit das Wohnen für Wohngeldbeziehende auch bei weiter steigenden Energiepreisen bezahlbar bleibe. Deshalb begrüße sie die von der Bundesregierung angekündigte Wohngeldreform zum 1. Januar 2023, so die Ministerin. „Ich halte es für unabdingbar, eine nachhaltige Lösung zu finden“, sagte Razavi. 

Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld erhalten mindestens 270 Euro.

In Baden-Württemberg profitieren rund 72.000 Haushalte, die in der Heizperiode zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld bezogen haben, automatisch und ohne Antrag von dem Heizkostenzuschuss 2022. Der Heizkostenzuschuss wird nach Haushaltsgröße gestaffelt: Wohngeld-beziehende, die alleine leben, erhalten einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro, Zwei- Personen-Haushalte erhalten 350 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied werden zusätzlich 70 Euro ausgezahlt. Nach aktuellen Hochrechnungen wird das Land an alle Wohngeldbeziehenden rund 26 Mio. Euro auszahlen.

Die Gewährung des einmaligen Heizkostenzuschusses an Wohngeldbeziehende erfolgt über die bereits bisher für das Wohngeld zuständigen Behörden zum 1. September 2022. 

Den einmaligen Heizkostenzuschuss hatte der Bundestag bereits am 17. März 2022 beschlossen. 
 

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