Wohngeld

Wohngeldbeziehende erhalten einmaligen Heizkostenzuschuss am 1. September 2022

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Modellhaus im Wollschal eingewickelt auf einer Wohnungsheizung

Ministerin Razavi: „Der Heizkostenzuschuss ist angesichts der stark steigenden Energiepreise eine wichtige Maßnahme um einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.“

Rund 72.000 Haushalte im Land profitieren. 

Der einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende wird in Baden-Württemberg zum 1. September 2022 ausgezahlt. „Der einmalige Heizkostenzuschuss ist angesichts der stark steigenden Energiepreise eine wichtige Maßnahme um einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger, die Wohngeld er-halten, spürbar zu entlasten“, erklärte Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen in Baden-Württemberg.

Der Heizkostenzuschuss solle nicht einmalig bleiben, vielmehr solle die Berücksichtigung der Energiekosten dauerhaft im Wohngeldgesetz verankert werden, damit das Wohnen für Wohngeldbeziehende auch bei weiter steigenden Energiepreisen bezahlbar bleibe. Deshalb begrüße sie die von der Bundesregierung angekündigte Wohngeldreform zum 1. Januar 2023, so die Ministerin. „Ich halte es für unabdingbar, eine nachhaltige Lösung zu finden“, sagte Razavi. 

Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld erhalten mindestens 270 Euro.

In Baden-Württemberg profitieren rund 72.000 Haushalte, die in der Heizperiode zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld bezogen haben, automatisch und ohne Antrag von dem Heizkostenzuschuss 2022. Der Heizkostenzuschuss wird nach Haushaltsgröße gestaffelt: Wohngeld-beziehende, die alleine leben, erhalten einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro, Zwei- Personen-Haushalte erhalten 350 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied werden zusätzlich 70 Euro ausgezahlt. Nach aktuellen Hochrechnungen wird das Land an alle Wohngeldbeziehenden rund 26 Mio. Euro auszahlen.

Die Gewährung des einmaligen Heizkostenzuschusses an Wohngeldbeziehende erfolgt über die bereits bisher für das Wohngeld zuständigen Behörden zum 1. September 2022. 

Den einmaligen Heizkostenzuschuss hatte der Bundestag bereits am 17. März 2022 beschlossen. 
 

Weitere Meldungen

Ministerin Nicole Razavi MdL mit Kapitän zur See Michael Giss, Kommandeur des Landeskommandos Baden-Württemberg, am Rande des Plenums
Baurecht

Ministerin Razavi: „Ein Gesetz für die Landesverteidigung“

Ministerin Nicole Razavi MdL
Bauberufsrecht

„Mit dieser Novelle verbessern wir das Architekten- und Ingenieurrecht.“

Bad Herrenberg
Städtebau

270,63 Millionen Euro für 319 Städtebaumaßnahmen

Von links: Michael Schopp (LGL), Amtschef des MLW Dr. Christian Schneider, LGL-Präsident Dieter Ziesel, Martina Ott (LGL) und Stephan Bludovsky (LGL) stellen die App "BW mobil" auf der CMT vor.
Geodaten

Mit amtlichen Karten mobil unterwegs: Neue App „BW mobil“ auf der CMT vorgestellt

Zimmermann auf Dach
Baurecht

Bauen mit Holz wird erleichtert

Sonnenstube in Sexau
Städtebauförderung

Städtebaumaßnahme „Ortskern“ in Sexau erfolgreich abgeschlossen

Bauarbeiter kontrolliert Mauerwerk mit Wasserwaage
Strategiedialog

Clever Bauen BW: Land sucht und fördert Modellprojekte

Stahlträger
Wiederverwendung

Land fördert die Wiederverwendung von Bauteilen

Ministerialdirektor Dr. Christian Schneider beim Erfahrungsaustausch Gestaltungsbeirat
Baukultur

Erfahrungsaustausch Gestaltungsbeirat in Ludwigsburg

Forum Raumentwicklung
Raumentwicklung

Forum Raumentwicklung

Mietpreisschilder auf einem Stadtbild
Mietpreisbremse

Mietpreisbremse wird um ein Jahr verlängert

Jet der Bundeswehr auf Landebahn
Landesverteidigung

Kabinett beschließt Bau-Turbo für die Bundeswehr

Bocksteinhöhle im Lonetal
UNESCO-Welterbe

Land fördert Welterbestätten mit rund 540.000 Euro

Staatspreis Baukultur 2024: Anerkennung in der Kategorie Mischnutzung, Alte Brauerei Mannheim
Baukultur

Land fördert Gestaltungsbeiräte in sechs Kommunen

Tauberufer in Wertheim
Städtebauförderung

Kernstadt Wertheim erfolgreich saniert