Das Land unterstützt sie bei der Sanierung ihrer Kulturdenkmale jeweils mit einer Förderung im Rahmen der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2025.
In ihrer Rede dankte Ministerin Razavi den Anwesenden stellvertretend für die vielen Eigentümerinnen und Eigentümern von Kulturdenkmalen im ganzen Land. Sie sagte: „Unsere Kulturdenkmale machen Geschichte erlebbar und prägen das Gesicht unserer Städte und Gemeinden im Land. Ihre Erhaltung ist aber keine Selbstverständlichkeit. Es braucht Menschen, die sich mit Herz und Tatkraft dafür einsetzen. Genau dieses Engagement unterstützen wir mit der Denkmalförderung. Mein herzlicher Dank gilt allen, die sich für ihre Denkmale starkmachen!“
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gab für die erste Tranche des Denkmalförderprogramms 2025 rund 6,6 Millionen Euro zur Förderung des Erhalts und zur Sanierung von 56 Kulturdenkmalen frei.
Ministerin Nicole Razavi MdL überreichte symbolische Schecks für folgende private, kommunale und kirchliche Maßnahmen:
- Sanierung des Haupthauses und der Umbau einer Scheune des Dreiseitgehöfts in Sulzburg, 88.170 Euro
- Instandsetzung des Dachstuhls, Neueindeckung des Schieferdachs sowie Blechner- und Steinmetzarbeiten eines Wohnhauses in Baden-Baden, 88.390 Euro
- Sanierung des Dachtragwerks und der Fassaden der Evangelischen Kirche Calmbach in Bad Wildbad-Calmbach, 53.340 Euro
- Sanierung des Erd- und Untergeschosses des Schloss Brenz in Sontheim an der Brenz, 125.000 Euro
- Instandsetzung des Bauernhauses St. Medardus in Tannheim, 136.100 Euro
Denkmalförderung in Baden-Württemberg
Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.
Anträge auf Förderung aus dem Denkmalförderprogramm des Landes können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.