Denkmalförderung

Rund 6,9 Millionen Euro für 63 Kulturdenkmale

Im Rahmen der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2026 gibt das Land rund 6,9 Millionen Euro zum Erhalt und zur Sanierung von 63 Kulturdenkmalen frei. Mit dem Programm werden private, kirchliche und kommunale Vorhaben unterstützt.

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Esslingen Marktplatz Geiselbachkanal
Der Geiselbachkanal am Marktplatz in Esslingen wird saniert. Das Land fördert die Maßnahme im Rahmen der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2026.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat zum Erhalt und zur Sanierung von 63 Kulturdenkmalen im Land rund 6,9 Millionen Euro an Fördermitteln im Rahmen der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2026 freigegeben. 

„Die Denkmalförderung ist ein Zeichen unserer Wertschätzung für die Geschichte und Kultur unseres Landes. Ich danke allen Denkmaleigentümern, die mit ihrem Einsatz und ihrer Leidenschaft dazu beitragen, dass diese Denkmäler für zukünftige Generationen erhalten bleiben und weiterhin einen wichtigen Teil unseres kulturellen Erbes darstellen“, sagte Ministerin Nicole Razavi MdL.

Land fördert kirchliche, kommunale und private Vorhaben

Im Rahmen dieser ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2026 werden 63 Maßnahmen freigegeben, davon entfallen 30 auf private Vorhaben, 10 auf kommunale und 23 auf kirchliche Projekte. 

Die Förderung umfasst beispielsweise die Außenhüllensanierung am Münster Unserer Lieben Frau in Villingen-Schwenningen, im Stadtbezirk Villingen, mit 391.060 Euro, die Dachsanierung am Kloster Obermarchtal mit 303.870 Euro, die Außen- und Inneninstandsetzung an der Katholischen Kirche Sankt Vitus in Bad-Schönborn-Langenbrücken mit 222.160 Euro, zwei Instandsetzungsmaßnahmen am ehem. Dominikanerinnenkloster in Geislingen-Binsdorf mit insgesamt 225.850 Euro, die Dachsanierung des Kirchenschiffs der Katholischen Pfarrkirche St. Johannes Baptist in Friedenweiler mit 111.500 Euro, die statische Ertüchtigung des Dachs der Katholischen Kirche St. Ulrich in Niederstotzingen mit 85.390 Euro sowie die Fassadeninstandsetzung der Evangelischen Kirche Sankt Vitus und Modestus in Eggenstein-Leopoldshafen mit 64.330 Euro.

Unter den kommunalen Vorhaben befinden sich beispielsweise Mittel in Höhe von 457.620 Euro für die Dachdeckungsarbeiten der großen Halle der Multihalle Mannheim, 268.070 Euro für Gerüst-, Dachdecker-, Klempner-, Putz- und Stuckarbeiten sowie Architekten- und Ingenieurleistungen an der Eremitage in Waghäusel, 180.300 Euro für die Sanierung des Geiselbachkanal in Esslingen am Neckar, 78.590 Euro für die Gesamtinstandsetzung des Alten Rathauses in Neubulach sowie 48.930 Euro für die Sanierung des Daches des Schniederlihofes in Oberried-Hofsgrund.

Weitere Fördermittel unterstützen private1 Maßnahmen wie beispielsweise die Sanierung und Ausbau des Malteserschlosses in Heitersheim, die Gesamtinstandsetzung des ehem. Palais Rabaliatti in Schwetzingen, die Sanierung der Außenanlage des Haus Buhl in Heidelberg, die Instandsetzung der Iffezheimer Tribüne der Galopprennbahn in Iffezheim sowie die Sanierung eines Wohnhauses in Lauffen am Neckar.

Das sind die geförderten Maßnahmen:

Übersicht über die förderfähigen kirchlichen und kommunalen Maßnahmen ab 35.000 Euro

Denkmalförderung in Baden-Württemberg

Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Anträge auf Förderung aus dem Denkmalförderprogramm des Landes können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

1 Grundsätzlich dürfen aus Gründen des Datenschutzes Informationen über private Antragstellerinnen und Antragssteller nicht weitergegeben werden. Bei den oben genannten Vorhaben liegt eine Einwilligung der Eigentümerinnen und Eigentümer vor.

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen

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