Bauministerin Theresa Schopper sagte: „Gute Baukultur entsteht gemeinsam. Gestaltungsbeiräte bringen fachliche Expertise in wichtige Planungs- und Bauvorhaben ein und unterstützen Kommunen dabei, hochwertige Lösungen für ihre Projekte zu entwickeln. In finanziell schwierigen Zeiten möchte ich eine Lanze für diese Gremien brechen: Sie bereichern die wichtigen Debatten vor Ort. Wo sich ein Gestaltungsbeirat mit seiner Expertise einsetzt, gibt es eine Aufwertung der Bauprojekte und sogar eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Wir fördern die Beiräte in den Kommunen gerne mit bis zu 20.000 Euro.“
Ein Gestaltungsbeirat ist ein unabhängiges Gremium aus Fachleuten, das Städte und Gemeinden bei wichtigen Bau- und Planungsprojekten berät. Er stärkt die Baukultur vor Ort und bringt für ihre Beratung unterschiedliche fachliche Perspektiven zusammen. Gerade angesichts knapper finanzieller Ressourcen und großer Herausforderungen in den Kommunen kann er dazu beitragen, Projekte qualitativ zu verbessern und Planungsprozesse zu unterstützen.
Bereits 45 Gestaltungsbeiräte gefördert
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Städte und Gemeinden, die einen Gestaltungsbeirat neu einrichten, einen bestehenden Beirat weiterentwickeln oder seine Arbeit durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen begleiten möchten. Seit 2016 wurden 45 Städte und Gemeinden mit insgesamt rund 1,28 Millionen Euro gefördert. Aktuell gibt es 51 kommunale Gestaltungsbeiräte im Land.
Hintergrund: Gestaltungsbeirat
Ein Gestaltungsbeirat besteht aus Mitgliedern unterschiedlicher Disziplinen wie beispielsweise Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung. Die Expertinnen und Experten beraten vor Ort über städtebaulich sowie bau- oder lokalgeschichtlich bedeutende Vorhaben. Sie werden in der Regel früh in Planungsprozesse einbezogen. Die Beratungsfelder reichen von privaten und öffentlichen Bauvorhaben über städtebauliche Maßnahmen bis hin zu Gestaltungssatzungen. Ziel ist es, unterschiedliche Interessen zusammenzuführen und die lokale Baukultur zu stärken. Die Beratungen und Empfehlungen fließen in die politischen Entscheidungen vor Ort ein.
Alles zum Antrag
Förderanträge können bis spätestens 31. Oktober 2026 beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg eingereicht werden.

















