Denkmalpflege

Rund 6,7 Millionen Euro für 48 Kulturdenkmale: Land gibt zweite Fördertranche 2024 frei

Ministerin Nicole Razavi MdL: „Mit der Denkmalförderung würdigen wir das große Engagement der Privatpersonen, Kirchen, Kommunen und Vereine für die Kulturdenkmale im Land“

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Waschhaus des ehemaligen königlichen Bahnhofs in Bad Wildbad
Waschhaus des ehemaligen königlichen Bahnhofs in Bad Wildbad

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gibt rund 6,7 Millionen Euro an Fördermitteln zum Erhalt und zur Sanierung von 48 Kulturdenkmalen frei.

Ministerin Nicole Razavi MdL sagte: „Mit der Denkmalförderung würdigen wir das große Engagement der vielen Privatpersonen, Kirchen, Kommunen und Vereine, das mit dem Erhalt eines Denkmals verbunden ist. Ich freue mich sehr, dass wir in der zweiten Tranche der Förderung in diesem Jahr 48 Vorhaben mit insgesamt rund 6,7 Millionen Euro unterstützen können.“

Land fördert kirchliche, kommunale und private Vorhaben

Mit der zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2024 werden 48 Bewilligungen freigegeben. Hiervon entfallen 18 auf private Vorhaben, 22 auf kirchliche und acht auf kommunale Projekte.

Ministerin Razavi betonte: „Die vielfältigen Kulturdenkmale im Land sind ein wichtiger Teil unserer Identität. Sie prägen unsere Kulturlandschaft und stehen für die reiche Geschichte Baden-Württembergs. Diese soll auch für kommende Generationen weiterhin erlebbar sein.“

Die Förderung umfasst beispielsweise die Steinsanierung am Freiburger Münster mit 500.000 Euro, die Restaurierungsarbeiten am Ulmer Münster mit ebenfalls 500.000 Euro sowie weiteren 40.360 Euro für eine Notsicherung des Putzes im nördlichen Seitenschiff und im Hauptschiff, die Restaurierung von Wandmalereien in der katholischen Kirche St. Vitus in Heidelberg mit 38.740 Euro, die Sanierung der Turmkonstruktion an der Evangelischen Galluskirche Brenz in Sontheim an der Brenz mit 102.040 Euro und die Orgelsanierung der Evangelischen Friedenskirche in Ludwigsburg mit 73.250 Euro.

Unter den kommunalen Vorhaben stehen exemplarisch die Generalsanierung der Wandelhalle im Kurpark in Bad Mergentheim mit 483.450 Euro und die Sanierung des Fachwerks des Weberei- und Heimatmuseums in Laichingen mit 80.750 Euro.

Weitere Fördermittel unterstützen private Maßnahmen wie beispielsweise die Sanierung und Reaktivierung des Wohnteils der Schmalzmühle in Königsfeld-Buchenberg, die Gesamtsanierung und Umnutzung eines Wohn- und Ökonomiegebäudes in Beuren, die Gesamtrestaurierung und Umnutzung der Alten Schmiede mit Wohnteil ebenfalls in Beuren, die statische Grundsicherung und Reparatur am Schloss Klingenstein in Blaustein-Klingenstein sowie die Restaurierung und Instandsetzung des Nebengebäudes (Waschhaus) des ehemaligen königlichen Bahnhofs in Bad Wildbad.

Das sind die geförderten Projekte:

Übersicht über die förderfähigen kirchlichen und kommunalen Maßnahmen ab 35.000 Euro

Weitere Informationen

Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private1 Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördern-den Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Anträge auf Förderung aus dem Denkmalförderprogramm des Landes können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

1 Grundsätzlich dürfen aus Gründen des Datenschutzes Informationen über private Antragstellerin-nen und Antragssteller nicht weitergegeben werden. Bei den oben genannten Vorhaben liegt eine Einwilligung der Eigentümerinnen und Eigentümer vor.

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