Wohngeldreform

Mehr Wohngeld für mehr Menschen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Modellhaus mit gestapelten Münzen

Wohngeldreform tritt in Kraft: Ab 1. Januar 2023 mehr Antragsberechtigte und höhere Zuschüsse

Land und Kommunen tun gemeinsam alles dafür, die zu erwartenden längeren Bearbeitungszeiten in Grenzen zu halten.

Kurz vor dem Inkrafttreten der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 haben das Land und die kommunalen Landesverbände ihren Willen bekräftigt, die vom Bund konzipierte Reform trotz der damit einhergehenden Herausforderungen so gut wie möglich umzusetzen. „Wir erwarten durch die Reform in der ersten Jahreshälfte eine hohe Arbeitsbelastung in den Wohngeldbehörden“, sagte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, in einer gemeinsamen Mitteilung. „Das Land und die Kommunen tun gemeinsam alles dafür, die zu erwartenden längeren Bearbeitungszeiten und hierdurch verspätete Auszahlungen in Grenzen zu halten,“ so die Ministerin weiter. „Grundsätzlich gilt aber: Die Entlastung für einkommensschwache Haushalte ist überfällig und wird von uns sehr begrüßt. Die Berücksichtigung der Energiekosten in der Wohngeldberechnung war eine langjährige Forderung Baden-Württembergs.“

„Trotz aller Bemühungen wird sich ein Antragsstau nicht vermeiden lassen“, so Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg. „Die Zahl der auf einen Schlag neu hinzugekommenen Berechtigten wird sich aller Voraussicht nach verdreifachen – wir rechnen mit mindestens 160.000 Haushalten, das wird nicht ohne Verzögerungen gehen, weil zusätzliches Personal nicht kurzfristig eingestellt werden kann und die vorhandenen Personalkapazitäten vor Ort knapp bemessen sind.“

Die Wohngeldreform war überfällig

„Die Wohngeldreform war überfällig, und insbesondere die Aufnahme einer Heizkosten-Komponente entspricht einer langjährigen kreiskommunalen Forderung“, so der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Prof. Dr. Alexis von Komorowski. „Allerdings lässt sich eine derart groß angelegte Reform in so kurzer Zeit nicht ruckelfrei umsetzen. Umso wichtiger ist es, dass die Wohngeldbehörden sowohl Vorschüsse gewähren als auch vorläufige Zahlungen leisten können. Den Bürgerinnen und Bürgern danken wir schon heute für ihr Verständnis bei eventuellen Verzögerungen und den Beschäftigten für ihr großes Engagement in dieser herausfordernden Situation.“

Gemeindetagspräsident Steffen Jäger hob hervor: „Auch die Wohngeldreform zeigt die grundsätzliche Problematik: Die Fragen der Machbarkeit und der Umsetzung werden vom Gesetzgeber zu wenig beleuchtet. Die Erweiterung der Reichweite des Wohngelds erachten wir ausdrücklich als notwendig und haben dieses Vorhaben im Grundsatz begrüßt. Allerdings war von Beginn klar, dass die Umsetzung nicht in so kurzer Frist realisiert werden kann. So wird es leider unvermeidbar sein, dass viele potenzielle Wohngeldempfänger warten müssen, bis die Umsetzung gelingt.“

Kreis der Anspruchsberechtigten massiv ausgeweitet

Mit der Wohngeldreform wird der Kreis der Anspruchsberechtigten zum einen massiv ausgeweitet: Der Bund rechnet aufgrund der Anhebung der Einkommensgrenzen mit einer Verdreifachung des Empfängerkreises. Zum anderen wird dauerhaft eine Heizkosten- und Klimakomponente eingeführt, was insgesamt zu einer Verdoppelung des durchschnittlich gezahlten Wohngelds führen dürfte.

„Wir hätten uns gewünscht, dass die Bundesregierung die zahlreichen Vereinfachungsvorschläge der Länder zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands vollumfänglich aufgreift, damit das neue Wohngeld bei den Haushalten mit niedrigem Einkommen schnell und unbürokratisch ankommt“, so Ministerin Razavi.  Sie wies darauf hin, dass auch bei einer möglicherweise längeren Bearbeitungszeit von Wohngeldanträgen keine Ansprüche verloren gehen: „Das Wohngeld wird gegebenenfalls auch rückwirkend ausbezahlt, wenn ein Anspruch auf diese Leistung besteht.“

Weitere Informationen:

Nicht nur Mieterinnen und Mieter in Form des Mietzuschusses, sondern auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Eigenheim in Form des Lastenzuschusses können vom Wohngeld profitieren. In Baden-Württemberg erhalten aktuell rund 50.000 Haushalte Wohngeld in Höhe von monatlich durchschnittlich rund 288 Euro. Wohngeld wird Haushalten mit niedrigem Einkommen auf Antrag bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde bewilligt. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Wurde Wohngeld beantragt, wird dieses rückwirkend bis zum Monatsersten des Antragsmonats ausgezahlt. 

Weitere Informationen sowie entsprechende Antragsformulare erhalten Sie unterwww.service-bw.de/wohngeld

Weitere Meldungen

Ostplatz in Heidenheim
Städtebau

Ausschreibung für Landes-SIQ startet

NBBW Planungswerkzeug
N!BBW

Termine der N!BBW-Workshops 2026

Junge Menschen vor der Staatsgalerie
Städtebauförderung

Nichtinvestive Städtebauförderung 2026 startet

Grünstreifen neben Parkplätzen
Flächenmanagement

Neue Prämien: Entsiegelung von Flächen und Flächenmanager

Baustelle, Blick von unten an einem roten Kran hoch
Wohnraumoffensive

Bau-Turbo: Land unterstützt die Kommunen

Kirche und Häuser aus Bauklötzen
Innovationspreis

Wie Kirchen Wohnraum schaffen: Preis für zehn Projekte

GNSS-Empfänger mit Sonnenaufgang
SAPOS

Satellitenpositionierungsdienst SAPOS® stark genutzt

Ein Mann hält ein Ringbuch mit Bauplänen, mit dem Zeigefinger deutet er auf ein Baufeld
Flächenmanagement

„Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ wird gestärkt

Ministerin Nicole Razavi MdL mit Kapitän zur See Michael Giss, Kommandeur des Landeskommandos Baden-Württemberg, am Rande des Plenums
Baurecht

Ministerin Razavi: „Ein Gesetz für die Landesverteidigung“

Ministerin Nicole Razavi MdL
Bauberufsrecht

„Mit dieser Novelle verbessern wir das Architekten- und Ingenieurrecht.“

Bad Herrenberg
Städtebau

270,63 Millionen Euro für 319 Städtebaumaßnahmen

Von links: Michael Schopp (LGL), Amtschef des MLW Dr. Christian Schneider, LGL-Präsident Dieter Ziesel, Martina Ott (LGL) und Stephan Bludovsky (LGL) stellen die App "BW mobil" auf der CMT vor.
Geodaten

Mit amtlichen Karten mobil unterwegs: Neue App „BW mobil“ auf der CMT vorgestellt

Zimmermann auf Dach
Baurecht

Bauen mit Holz wird erleichtert

Sonnenstube in Sexau
Städtebauförderung

Städtebaumaßnahme „Ortskern“ in Sexau erfolgreich abgeschlossen

Bauarbeiter kontrolliert Mauerwerk mit Wasserwaage
Strategiedialog

Clever Bauen BW: Land sucht und fördert Modellprojekte