Wohngeldreform

Mehr Wohngeld für mehr Menschen

Modellhaus mit gestapelten Münzen

Wohngeldreform tritt in Kraft: Ab 1. Januar 2023 mehr Antragsberechtigte und höhere Zuschüsse

Land und Kommunen tun gemeinsam alles dafür, die zu erwartenden längeren Bearbeitungszeiten in Grenzen zu halten.

Kurz vor dem Inkrafttreten der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 haben das Land und die kommunalen Landesverbände ihren Willen bekräftigt, die vom Bund konzipierte Reform trotz der damit einhergehenden Herausforderungen so gut wie möglich umzusetzen. „Wir erwarten durch die Reform in der ersten Jahreshälfte eine hohe Arbeitsbelastung in den Wohngeldbehörden“, sagte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, in einer gemeinsamen Mitteilung. „Das Land und die Kommunen tun gemeinsam alles dafür, die zu erwartenden längeren Bearbeitungszeiten und hierdurch verspätete Auszahlungen in Grenzen zu halten,“ so die Ministerin weiter. „Grundsätzlich gilt aber: Die Entlastung für einkommensschwache Haushalte ist überfällig und wird von uns sehr begrüßt. Die Berücksichtigung der Energiekosten in der Wohngeldberechnung war eine langjährige Forderung Baden-Württembergs.“

„Trotz aller Bemühungen wird sich ein Antragsstau nicht vermeiden lassen“, so Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg. „Die Zahl der auf einen Schlag neu hinzugekommenen Berechtigten wird sich aller Voraussicht nach verdreifachen – wir rechnen mit mindestens 160.000 Haushalten, das wird nicht ohne Verzögerungen gehen, weil zusätzliches Personal nicht kurzfristig eingestellt werden kann und die vorhandenen Personalkapazitäten vor Ort knapp bemessen sind.“

Die Wohngeldreform war überfällig

„Die Wohngeldreform war überfällig, und insbesondere die Aufnahme einer Heizkosten-Komponente entspricht einer langjährigen kreiskommunalen Forderung“, so der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Prof. Dr. Alexis von Komorowski. „Allerdings lässt sich eine derart groß angelegte Reform in so kurzer Zeit nicht ruckelfrei umsetzen. Umso wichtiger ist es, dass die Wohngeldbehörden sowohl Vorschüsse gewähren als auch vorläufige Zahlungen leisten können. Den Bürgerinnen und Bürgern danken wir schon heute für ihr Verständnis bei eventuellen Verzögerungen und den Beschäftigten für ihr großes Engagement in dieser herausfordernden Situation.“

Gemeindetagspräsident Steffen Jäger hob hervor: „Auch die Wohngeldreform zeigt die grundsätzliche Problematik: Die Fragen der Machbarkeit und der Umsetzung werden vom Gesetzgeber zu wenig beleuchtet. Die Erweiterung der Reichweite des Wohngelds erachten wir ausdrücklich als notwendig und haben dieses Vorhaben im Grundsatz begrüßt. Allerdings war von Beginn klar, dass die Umsetzung nicht in so kurzer Frist realisiert werden kann. So wird es leider unvermeidbar sein, dass viele potenzielle Wohngeldempfänger warten müssen, bis die Umsetzung gelingt.“

Kreis der Anspruchsberechtigten massiv ausgeweitet

Mit der Wohngeldreform wird der Kreis der Anspruchsberechtigten zum einen massiv ausgeweitet: Der Bund rechnet aufgrund der Anhebung der Einkommensgrenzen mit einer Verdreifachung des Empfängerkreises. Zum anderen wird dauerhaft eine Heizkosten- und Klimakomponente eingeführt, was insgesamt zu einer Verdoppelung des durchschnittlich gezahlten Wohngelds führen dürfte.

„Wir hätten uns gewünscht, dass die Bundesregierung die zahlreichen Vereinfachungsvorschläge der Länder zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands vollumfänglich aufgreift, damit das neue Wohngeld bei den Haushalten mit niedrigem Einkommen schnell und unbürokratisch ankommt“, so Ministerin Razavi.  Sie wies darauf hin, dass auch bei einer möglicherweise längeren Bearbeitungszeit von Wohngeldanträgen keine Ansprüche verloren gehen: „Das Wohngeld wird gegebenenfalls auch rückwirkend ausbezahlt, wenn ein Anspruch auf diese Leistung besteht.“

Weitere Informationen:

Nicht nur Mieterinnen und Mieter in Form des Mietzuschusses, sondern auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Eigenheim in Form des Lastenzuschusses können vom Wohngeld profitieren. In Baden-Württemberg erhalten aktuell rund 50.000 Haushalte Wohngeld in Höhe von monatlich durchschnittlich rund 288 Euro. Wohngeld wird Haushalten mit niedrigem Einkommen auf Antrag bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde bewilligt. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Wurde Wohngeld beantragt, wird dieses rückwirkend bis zum Monatsersten des Antragsmonats ausgezahlt. 

Weitere Informationen sowie entsprechende Antragsformulare erhalten Sie unterwww.service-bw.de/wohngeld

Porträt von Ministerin Nicole Razavi

Nicole Razavi

Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen

Zur Biografie

Weitere Meldungen

Gärtnerhaus in Gemmingen
  • Städtebau

Ortszentrum von Gemmingen erfolgreich saniert

Eine Hand legt ein Holzpuzzle.
  • Wohnraumoffensive

Neue Beratungsgutscheine für Kommunen

Lehmbau
  • Lehmbau

Bewerben für den Innovationspreis Lehmbau

Designhotel WmiLu in Stuttgart
  • Baukultur

Gestaltungsbeiräte werden gefördert

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Mitte) mit den Ministerinnen Nicole Razavi, Dr. Nicole Hoffmeister Kraut und Thekla Walker sowie den Co-Vorsitzenden der Themensäulen Tim von Winning, Prof. Dirk Hebel und Dr. Albert Dürr bei der zweiten Jahresveranstaltung des Strategiedialogs Bezahlbares Wohnen und innovates Bauen
  • Strategiedialog

Zweite Jahresveranstaltung des Strategiedialogs

Ministerin Nicole Razavi bei der Verleihung des Staatspreises Baukultur 2024
  • Baukultur

Staatspreis Baukultur 2024 verliehen

Moderne Wohnblöcke im Wohngebiet mit Grünanlage
  • Wohnraumförderung

Soziale Wohnraumförderung stark nachgefragt

Mitfahrbank in Stuttgart-Kaltental
  • Städtebau

NIS-Förderung für sechs Städte und Gemeinden

Ministerin Nicole Razavi MdL und LGL-Präsident Dieter Zieseel bei der Freischaltung der Geobasisdaten
  • Geoinformation

Land stellt Geobasisdaten kostenlos zu Verfügung

Luftbild vom Quartier Kanadaring in Lahr
  • Städtebau

Städtebauförderung 2025 startet

Campus Rosenfels in Lörrach
  • Städtebau

Gebiet „Baumgartnerstraße“ in Lörrach erfolgreich saniert

Ministerin Nicole Razavi MdL spricht im Bundesrat
  • Bundesrat

Flexiblere Vorschriften zur Geruchs- und Lärmbelästigung

Zwei junge Frauen sitzen mit Umzugskartons und Smartphone auf einem Bett im Wohnheim
  • Junges Wohnen

Land startet Förderaufruf „Modernisierung Junges Wohnen“

St. Peter im Schwarzwald
  • Ländlicher Raum

Studie zur Resilienz der ländlichen Räume

Neugestalteter Stadtpark am Wuhrloch in Neuenburg am Rhein
  • Städtebau

Städtebaumaßnahmen in Neuenburg am Rhein erfolgreich abgeschlossen

Screenshot LEP-Portal
  • Landesentwicklungsplan

Neuer LEP, neues Portal zum Mitwirken

Bauministerin Nicole Razavi (links) bei der Jahreveranstaltung des Strategiedialogs 2023
  • Strategiedialog

Zwölf Projekte aus dem Strategiedialog erhalten die Chance auf Förderung

Wengenviertel in Ulm
  • Städtebau

Rund 235 Millionen Euro für den Städtebau

Wernerhof in der Meersburger Straße
  • Denkmalförderung

5,1 Millionen Euro für 51 Kulturdenkmale

Innenentwicklung
  • Flächenmanagement

Land entwickelt Programm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ weiter

Blick auf das Sternen-Areal in Östringen
  • Städtebau

Ausschreibung für Landes-SIQ startet

Ministerin Nicole Razavi mit den neuen Regierungsbaumeisterinnen und Regierungsbaumeistern des Prüfungsjahrgangs 2024
  • Baureferendariat

Das sind die neuen Regierungsbaumeisterinnen und -baumeister

Stadtgarten in Gerabronn
  • Städtebau

Stadtmitte in Gerabronn erfolgreich erneuert

Modernisierung des Hallenbads in Süßen
  • Sportstätten

5,98 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten

Zisterzienserkloster Maulbronn
  • Welterbe

Land fördert Welterbestätten mit 1,4 Millionen Euro pro Jahr