Finanzielle Unterstützung zur Einrichtung, Verstetigung und Umstrukturierung eines Gestaltungsbeirats in Höhe von insgesamt 60.000 Euro erhalten die Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl sowie die Städte Albstadt und Friedrichshafen. Zudem wird Öffentlichkeitsarbeit zu den Gestaltungsbeiräten in Göppingen, Konstanz und Ludwigsburg mit rund 22.000 Euro unterstützt. Insgesamt beträgt die Landesförderung rund 82.000 Euro.
Ministerin Nicole Razavi: „Gestaltungsbeiräte sind ein Riesengewinn für die lokale Baukultur. Als beratendes Expertengremium geben sie der Verwaltung, Politik und den Vorhabenträgern wertvolle Impulse. Sie schaffen eine Plattform für den frühzeitigen Austausch und helfen dabei, gemeinsam die besten städtebaulichen und architektonischen Lösungen zu finden. Im Ergebnis können so auch die Plan- und Genehmigungsverfahren oft deutlich schneller abgeschlossen werden – ein großer Beitrag für den Bürokratieabbau, und ein Win-Win für alle Beteiligten.“
Rund 1,12 Millionen Euro seit 2015
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Städte und Gemeinden, die beschlossen haben, einen Gestaltungsbeirat erstmals einzusetzen, einen bestehenden Beirat neu auszurichten oder die Arbeit ihres Gestaltungsbeirats durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zu begleiten. Seit 2015 wurden im Rahmen des bundesweit einzigartigen Förderangebots 43 Kommunen mit insgesamt rund 1,12 Millionen Euro gefördert. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg lobt die Förderung jährlich neu aus, um weitere Kommunen, kommunale Planungs- oder Verwaltungsverbände bei der Einrichtung eines Gestaltungsbeirats zu unterstützen. Aktuell gibt es 53 kommunale Gestaltungsbeiräte im Land.
Hintergrund: Gestaltungsbeirat
Ein Gestaltungsbeirat ist ein unabhängig beratendes Sachverständigengremium mit Mitgliedern unterschiedlicher bau- und planungsverbundener Disziplinen. Die Expertinnen und Experten beraten vor Ort über städtebaulich und bau- oder lokalgeschichtlich bedeutende Bauvorhaben. In der Regel werden sie in einem frühen Stadium, in der sogenannten „Phase 0“, einbezogen. Die Beratungsfelder sind weit gefasst: Sie reichen von privaten oder öffentlichen Bauvorhaben über städtebauliche Maßnahmen bis hin zu Gestaltungssatzungen. Dabei tragen sie dafür Sorge, dass alle Aspekte und Interessen des Planens und Bauens berücksichtigt und im Sinne einer guten Baukultur untereinander abgestimmt werden. Über die Arbeit des Beirats soll die Öffentlichkeit laufend informiert werden. Die verschiedenen Interessen von Öffentlichkeit, Verwaltung, Politik und Bauherrschaft sollen so ausgeglichen und die lokale Baukultur gefördert werden.