Denkmalschutz

Land erleichtert die Installation von Solaranlagen auf Kulturdenkmalen

Solaranlage auf den Dächern im Hof des ZKM (Zentrum für Kunst und Medien) in Karlsruhe

Ministerin Nicole Razavi MdL: „Der Erhalt und die Modernisierung denkmalgeschützter Gebäude ist Klimaschutz im besten Sinne.“

Das Land Baden-Württemberg erleichtert die Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf denkmalgeschützten Gebäuden. Das gab die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, Anfang Juli bekannt. Ihr Haus habe als oberste Denkmalschutzbehörde des Landes entsprechende Leitlinien erlassen. Laut den Leitlinien ist die Genehmigung regelmäßig zu erteilen, wenn sich die Solaranlagen der eingedeckten Dachfläche unterordnen und möglichst flächenhaft sowie farblich abgestimmt angebracht werden.

„Viele Besitzer denkmalgeschützter Gebäude, insbesondere auch die Kirchen, wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Diesem Wunsch tragen wir mit den neuen Leitlinien Rechnung“, so Ministerin Razavi. „Nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung des denkmalgeschützten Gebäudes kommt künftig noch eine Ablehnung einer PV-Anlage in Betracht. Wir wollen Ermöglicher sein, keine Verhinderer. Und wir machen damit deutlich: Denkmalschutz und Klimaschutz schließen sich nicht aus, im Gegenteil: Der Erhalt und die Modernisierung denkmalgeschützter Gebäude ist Klimaschutz im besten Sinne.“

Genehmigung ist „regelmäßig zu erteilen“

Wer eine Solaranlage an oder auf einem Kulturdenkmal (nach § 2 Denkmalschutzgesetz) errichten will, braucht dafür grundsätzlich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Dies wird von den zuständigen unteren Denkmalschutzbehörden in den Landratsämtern, größeren Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften jeweils im Einzelfall geprüft. Die neuen Leitlinien des Ministeriums dienen dabei als Handreichung und Entscheidungshilfe. Sie stellen klar: Die Genehmigung ist „regelmäßig zu erteilen“. Nur bei einer „erheblichen Beeinträchtigung“ des Kulturdenkmals kann anders entschieden werden. Dabei soll in der Einzelfallprüfung zum Beispiel auch berücksichtigt werden, ob die Solaranlage ausreichend Abstand zur Dachkante hält oder ob sie farblich weitgehend an die Farbe des Dachs angepasst ist.

„Neue technologische Entwicklungen bei PV-Anlagen – wie etwa Solardachziegel oder Dünnschicht-Techniken – versprechen immer bessere Denkmallösungen“, so Ministerin Razavi. „Insbesondere eine ganzheitliche Betrachtung birgt Potentiale für erneuerbare Energien.“

Die Leitlinien in Kürze

Grundlagen für die Einzelfallentscheidung sind folgende Punkte:

  • Zu prüfen ist, ob sich Alternativstandorte beispielsweise auf nachrangigen Nebengebäuden besser für die Errichtung eignen.
  • Bestehen künstlerische Schutzgründe für das Kulturdenkmal, ist zu prüfen und gesondert zu begründen, ob eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes und/oder ein erheblicher Substanzeingriff bei der Errichtung von Solaranlagen vorliegt. In diesem Fall ist diese dann regelmäßig nicht genehmigungsfähig.
  • Solaranlagen müssen sich der eingedeckten Dachfläche unterordnen.
  • Von den Leitlinien unberührt bleiben die Kulturdenkmale, die im Schutzbereich einer bereits anerkannten oder potentiellen UNESCO-Weltkulturerbestätte liegen.

Ausführlichere Infos zu den Leitlinien finden Sie unten im Drop-Down-Menü zusammengestellt.

Weitere Informationen sind auch der Internetseite des Landesamts für Denkmalpflege (LAD) Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart unter folgendem Link zu finden.

Weitere Informationen

Klimaschutz und Energieeffizienz in der Baudenkmalpflege

Broschüre „Denkmalpflege und erneuerbare Energien“, Februar 2022 (PDF)

Das Wichtigste in Kürze

Leitlinien für die Errichtung von Solaranlagen...

Porträt von Ministerin Nicole Razavi

Nicole Razavi

Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen

Zur Biografie

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Gruppenfoto zur 142. Bauministerkonferenz in Baden-Baden. Erste Reihe v.l.: Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg, Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und Karen Pein, Senatorin der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg. Zweite Reihe v.l.: Christian Bernreiter, Staatsminister im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft des Freistaats Thüringen, Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung der Freien Hansestadt Bremen, Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, und Felix Edlich, Abteilungsleiter im Ministerium für Finanzen Rheinland-Pfalz. Dritte Reihe v.l.: Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen des Landes Berlin, Uwe Schüler, Staatssekretär Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg, Jens Deutschendorf, Staatssekretär für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen des Landes Hessen, Reinhold Jost, Minister für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes, Thomas Schmidt, Staatsminister für Regionalentwicklung Sachsen.
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