Denkmalförderung

6,2 Millionen Euro für 55 Kulturdenkmale: Land gibt dritte und letzte Tranche der Denkmalförderung 2023 frei

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Grabmale auf dem Alten Friedhof in Freiburg, deren Erhalt im Rahmen der dritten Tranche des Denkmalförderprogramm 2023 gefördert wird
Grabmale auf dem Alten Friedhof in Freiburg

Zum Erhalt und zur Sanierung von 55 Kulturdenkmalen im Land hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen weitere rund 6,2 Millionen an Fördermitteln freigegeben.

„Unsere Kulturdenkmale sind nicht nur ‚Vergangenheit zum Anfassen‘. Sie prägen das Lebensgefühl der Menschen im Land und schlagen eine Brücke in unsere Zukunft. Indem wir sie pflegen und erhalten, halten wir unser kulturelles Erbe lebendig. Mein großer Dank gilt den vielen Privatpersonen, Vereinen, Initiativen, Kirchen und Gemeinden, die sich mit viel Herzblut für ihre Denkmale stark machen. Das unterstützen wir gerne, mit der Denkmalförderung des Landes“, sagte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL.

Land fördert kirchliche, kommunale und private Vorhaben

Im Rahmen dieser dritten und letzten Tranche des Denkmalförderprogramms 2023 entfallen 22 Bewilligungen auf Vorhaben privater Eigentümerinnen und Eigentümer, 22 auf solche von Kirchen und 11 auf Vorhaben von Kommunen.

Gefördert werden soll beispielsweise die Evangelische Johanneskirche in Stuttgart mit 311.720 Euro für die Sanierung der Steinfassade und des Dachstuhls Nord, die Evangelische Martinskirche in Kirchheim unter Teck für die Innenraumsanierung mit 90.570 Euro und das Münster St. Nikolaus in Überlingen mit 190.270 Euro für Restaurierung des Chorbogengemäldes von Carl Jacob Stauder.

Auch kommunale Maßnahmen finden sich in der dritten Tranche. So sind zum Beispiel 122.520 Euro für die Konservierung und Restaurierung der Grabmale auf dem Alten Friedhof in Freiburg, 43.520 Euro für die Sanierung des Schornsteins der Künstlerschule in Karlsruhe, 500.000 Euro für die Sanierung des Holzgittertragwerks und der Stahlbauteile sowie die Erneuerung der Holzrandträger und Dachmembran der Multihalle in Mannheim, 55.280 Euro für die Erneuerung der Kupferdacheindeckung der Aussegnungshalle des Stadtfriedhofes in Rastatt und 195.630 Euro für die Dach- und Fassadensanierung eines Wohnhauses in Stuttgart vorgesehen.

Zuwendungen erhalten ebenfalls private1 Vorhaben, beispielsweise für die Sanierung der Holzkonstruktion und Dacheindeckung einer Scheune in Kraichtal, für die Sanierung des Daches und der Innenräume des Schiller Nationalmuseums in Marbach am Neckar, für den Umbau und die Sanierung zu Büroeinheiten eines ehemaligen Lokschuppens in Bad Mergentheim, für die Sanierung eines Wohnhauses in Göppingen und für die Renovierung von Fassade, Fenster und Balkonen der Villa Sauerländer in Wolfegg-Alttann.

Ministerin Razavi sagte: „Die vielen Kulturdenkmale in unserem Land sind ein bedeutender Teil unserer Identität. Sie prägen unsere Kulturlandschaft und stehen für die reiche Geschichte Baden-Württembergs, die auch für die kommenden Generationen erlebbar sein soll.“

Das sind die geförderten Maßnahmen

Übersicht über die förderfähigen kirchlichen und kommunalen Maßnahmen ab 35.000 Euro

Rund 19,8 Millionen Euro im Bereich der Denkmalförderung 2023 bewilligt

Es handelt sich um die dritte und letzte Fördertranche in diesem Jahr. Im Rahmen der ersten beiden Tranchen hatte das Land bereits 106 Kulturdenkmale mit rund 11,5 Millionen Euro gefördert. Somit konnten im Rahmen des Denkmalförderprogramms 2023 insgesamt 161 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 17,7 Millionen Euro bedacht werden. Hinzukommen die Projekte mit einer Fördersumme von unter 35.000 Euro, die vom Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart zur Beschleunigung des Verfahrens in eigener Zuständigkeit fortlaufend bewilligt werden können. Diese Projekte belaufen sich aktuell auf eine Fördersumme in Höhe von 2,1 Millionen Euro. Das Bewilligungsvolumen im Bereich der Denkmalförderung wird sich somit in diesem Jahr insgesamt auf rund 19,8 Millionen Euro belaufen. Das Interesse und der Bedarf an den Denkmalfördermitteln bleiben weiterhin ungebrochen.

Weitere Informationen

Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

1  Hinweis: Grundsätzlich dürfen aus Gründen des Datenschutzes Informationen über private Antragstellerinnen und Antragssteller nicht weitergegeben werden. Bei den oben genannten Vorhaben liegt eine Einwilligung der Eigentümerinnen und Eigentümer vor.

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