Gefördert werden können private Haushalte, die die Einkommensgrenzen der Verwaltungsvorschrift zum Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022 einhalten.
Wer bereits über angemessenen Wohnraum verfügt, kann keine Förderung erhalten.
Zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen kann für die Dauer von 15 Jahren ein zinsverbilligtes Darlehen oder ein dem Subventionswert entsprechender Zuschuss gewährt werden. Entsprechend der Dauer der Zinsvergünstigung ist von dem erlangten genossenschaftlichen Wohnrecht mindestens 15 Jahre Gebrauch zu machen.