Förderung selbst genutzten Wohneigentums

Selbst genutzter Wohnraum

Mit dieser Förderung wird die Bildung selbst genutzten Wohneigentums durch einkommensschwächere Haushalte unterstützt.

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Glückliche Familie mit Kind haben Spaß auf einem Sofa in ihrem Haus

Zuwendungsempfänger können sein

  • Ehepaare, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften (Paare) und Alleinerziehende mit mindestens einem haushaltsangehörigen Kind,
  • schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnungsbedürfnissen,

wenn diese Haushalte das geförderte Objekt ausschließlich selbst nutzen möchten.

Gefördert werden kann nur, wer die Einkommensgrenzen der Verwaltungsvorschrift zum Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022 einhält.

Keine Förderung kann erhalten, wer bereits über angemessenen Wohnraum verfügt. Das gilt auch, wenn das vorhandene Vermögen ausreicht, um den Antragsteller angemessen mit Wohnraum zu versorgen, so dass eine sozial orientierte Förderung offensichtlich nicht gerechtfertigt wäre.

Kinderlose Paare und Alleinstehende können nach Maßgabe der zur Ergänzungsförderung getroffenen Regelungen in die Förderung einbezogen werden.

Förderfähige Maßnahmen

Bindungsdauer

Der Wohnraum ist für die Dauer der Zinsverbilligung ab Bezug zur Selbstnutzung gebunden.

Bei der Anpassungsförderung des altersgerechten Umbaus gilt der Wohnraum ab Förderzusage der L-Bank für die Dauer der Selbstnutzung, längstens jedoch für fünf Jahre, als zur Selbstnutzung gebunden.

Die Bindungsdauer bei der Ergänzungsförderung für ein Familienzuwachsdarlehen beginnt mit Eintritt der Zinsverbilligung der ersten Ergänzungsförderung.