Die Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist eine Modernisierungsförderung zum Zwecke des Klimaschutzes und der Verbreitung generationengerechten Wohnraums. Sie ist nicht mit der Begründung von Miet- und Belegungsbindungen verknüpft.
Gefördert werden Investitionen von Wohnungseigentümergemeinschaften in die energetische Sanierung und den altersgerechten Umbau ihres Wohnungsbestandes. Die Förderung erfolgt durch ein von der L-Bank ausgereichtes und für die Dauer von zehn Jahren zinsverbilligtes Darlehens.
Die Förderung bei künftiger Nutzung erneuerbarer Energien erfolgt durch Durchleitung der entsprechenden KfW-Angebote. Die Darlehensbeträge und -konditionen richten sich nach den Bedingungen des entsprechenden KfW-Produkts.
Die nur teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft erhält einen Verbandskredit. Der Zugang hierfür wird den Gemeinschaften ermöglicht, indem das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gegenüber der L-Bank für den ausgereichten Verbandskredit bürgt.
Antragstellung
Förderantragsteller ist der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft können unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antrags bei der L-Bank die Förderung als Verbandskredit beantragen.
Der Antrag ist direkt bei der L-Bank und nicht bei der Wohnraumförderungsstelle einzureichen.
Die L-Bank erteilt weitere Auskünfte und berät Antragstellende zu den konkreten Vorhaben. Fragen können an die L-Bank unter der Telefonnummer 0721/150-1760 oder per E-Mail an wohnungsbau@l-bank.de gerichtet werden.