Wohnungseigentümergemeinschaften

Förderung für Wohnungseigentümer- gemeinschaften

Das Land Baden-Württemberg fördert Wohnungseigentümergemeinschaften, die ihren Wohnungsbestand modernisieren wollen.

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Haus- und Wohnungsschlüssel

Die Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist eine Modernisierungsförderung zum Zwecke des Klimaschutzes und der Verbreitung generationengerechten Wohnraums. Sie ist nicht mit der Begründung von Miet- und Belegungsbindungen verknüpft.

Gefördert werden Investitionen von Wohnungseigentümergemeinschaften in die energetische Sanierung und den altersgerechten Umbau ihres Wohnungsbestandes. Die Förderung erfolgt durch ein von der L-Bank ausgereichtes und für die Dauer von zehn Jahren zinsverbilligtes Darlehens.

Die Förderung bei künftiger Nutzung erneuerbarer Energien erfolgt durch Durchleitung der entsprechenden KfW-Angebote. Die Darlehensbeträge und -konditionen richten sich nach den Bedingungen des entsprechenden KfW-Produkts.

Die nur teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft erhält einen Verbandskredit. Der Zugang hierfür wird den Gemeinschaften ermöglicht, indem das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gegenüber der L-Bank für den ausgereichten Verbandskredit bürgt.

Antragstellung

Förderantragsteller ist der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft können unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antrags bei der L-Bank die Förderung als Verbandskredit beantragen.

Der Antrag ist direkt bei der L-Bank und nicht bei der Wohnraumförderungsstelle einzureichen.

Die L-Bank erteilt weitere Auskünfte und berät Antragstellende zu den konkreten Vorhaben. Fragen können an die L-Bank unter der Telefonnummer 0721/150-1760 oder per E-Mail an wohnungsbau@l-bank.de gerichtet werden.