Wohnungseigentümergemeinschaften

Förderung für Wohnungseigentümer- gemeinschaften

Haus- und Wohnungsschlüssel

Das Land Baden-Württemberg fördert Wohnungseigentümergemeinschaften, die ihren Wohnungsbestand modernisieren wollen.

Die Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist eine Modernisierungsförderung zum Zwecke des Klimaschutzes und der Verbreitung generationengerechten Wohnraums. Sie ist nicht mit der Begründung von Miet- und Belegungsbindungen verknüpft.

Gefördert werden Investitionen von Wohnungseigentümergemeinschaften in die energetische Sanierung und den altersgerechten Umbau ihres Wohnungsbestandes. Die Förderung erfolgt durch ein von der L-Bank ausgereichtes und für die Dauer von zehn Jahren zinsverbilligtes Darlehens.

Die Förderung bei künftiger Nutzung erneuerbarer Energien erfolgt durch Durchleitung der entsprechenden KfW-Angebote. Die Darlehensbeträge und -konditionen richten sich nach den Bedingungen des entsprechenden KfW-Produkts.

Die nur teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft erhält einen Verbandskredit. Der Zugang hierfür wird den Gemeinschaften ermöglicht, indem das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gegenüber der L-Bank für den ausgereichten Verbandskredit bürgt.

Antragstellung

Förderantragsteller ist der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft können unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antrags bei der L-Bank die Förderung als Verbandskredit beantragen.

Der Antrag ist direkt bei der L-Bank und nicht bei der Wohnraumförderungsstelle einzureichen.

Die L-Bank erteilt weitere Auskünfte und berät Antragstellende zu den konkreten Vorhaben. Fragen können an die L-Bank unter der Telefonnummer 0721/150-1760 oder per E-Mail an wohnungsbau@l-bank.de gerichtet werden.