Mietspiegel

Land fördert Kooperationen bei qualifizierten Mietspiegeln

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Mietpreisschilder auf einem Stadtbild

Förderung von Kooperationsprojekten zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel wird bis Ende 2022 verlängert

Ministerin Razavi: „Qualifizierte Mietspiegel schaffen Transparenz auf den Wohnungsmärkten.“

Die Förderung kommunaler Kooperationen zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel wird um ein weiteres Jahr bis Ende 2022 verlängert. Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg, Nicole Razavi MdL, sagte: „Qualifizierte Mietspiegel schaffen Transparenz auf den Wohnungsmärkten. Gerade auf angespannten Wohnungsmärkten entfaltet der Mietspiegel eine wichtige Bindungswirkung und beugt Konflikten zwischen Vermieterinnen und Vermietern einerseits und Mieterinnen und Mietern andererseits über die zulässige Miethöhe vor.“

Förderung bietet Anreiz für Kooperationen zwischen Kommunen

Ein qualifizierter Mietspiegel muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von den Gemeinden oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt werden. Die Förderung bietet Städten und Gemeinden einen Anreiz, um in Kooperation großräumig und möglichst flächendeckend qualifizierte Mietspiegel zu erstellen. Für die kooperierenden Kommunen ergeben sich dadurch wichtige Synergieeffekte: Sie übernehmen die Projektsteuerung gemeinsam, die anfallenden Kosten verteilen sich auf alle Kooperationspartner und sie können die finanzielle Unterstützung des Landes in Anspruch nehmen.

Bei der Einrichtung des Förderprogramms im Jahr 2018 war es die bundesweit erste Landesförderung qualifizierter Mietspiegel. Die Förderung ging auf eine Empfehlung der Wohnraum-Allianz Baden-Württemberg zurück.

Rund 20% der Bevölkerung im Land wurden bislang erreicht

Seit 2018 wurden bislang insgesamt 34 Projekte gefördert, in denen 173 Kommunen miteinander kooperierten. Die Kooperationsprojekte wurden bislang mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt rund 925.000 Euro unterstützt. Durch die Förderung konnten bereits 2,17 Mio. Einwohner des Landes und somit rund 20% der Gesamteinwohnerzahl von Baden-Württemberg erreicht werden.

Gefördert werden Kooperationsprojekte von mindestens zwei Kommunen zur gemeinsamen Neuerstellung eines qualifizierten Mietspiegels, wenn die kooperierenden Gemeinden zusammen eine Einwohnerzahl von mindestens 10.000 Einwohnern erreichen.

Anträge können bis 31. Oktober gestellt werden

Aufgrund der besonderen Bedeutung qualifizierter Mietspiegel in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten werden Kooperationsprojekte, bei denen sich mindestens eine Gemeinde in der Gebietskulisse der Landesverordnung zur Mietpreisbremse befindet, mit einem erhöhten Fördersatz von 0,50 Euro pro Einwohner unterstützt. Außerhalb der Gebietskulisse liegt die Förderung bei 0,25 Euro je Einwohner. Die Förderung ist auf einen Höchstbetrag von maximal 40.000 Euro je Kooperationsprojekt begrenzt. Anträge für das Förderjahr 2022 können bis 31. Oktober 2022 beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gestellt werden.

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