Bauökologie

Bauökologie und Schadstoffe in Bauprodukten

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen ist als oberste Baurechtsbehörde des Landes zuständig für die Umsetzung der Landesbauordnung im bauökologischen Bereich sowie die Erarbeitung ergänzender Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

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Bauarbeiter verteilt Mörtel mit einer Maurerkelle auf Ziegelsteinen, um eine Wand zu bauen

Aus Paragraf 3 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) leitet sich auch die Notwendigkeit eines bauordnungsrechtlichen Handelns zum Schutz vor Luftverunreinigungen in Gebäuden ab: „Bauliche Anlagen ... sind so anzuordnen und zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen nicht bedroht werden und dass sie ihrem Zweck entsprechend ohne Missstände benutzbar sind." 

Hierzu sind Vorgaben in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen enthalten.