Bautechnik und Bauökologie

Marktüberwachung von Bauprodukten

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde für harmonisierte Bauprodukte in Baden-Württemberg.

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Baustahl

Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung verpflichtet die Mitgliedstaaten eine Marktüberwachung für harmonisierte Bauprodukte durchzuführen. Sie haben die Öffentlichkeit über das Marktüberwachungsprogramm, die zuständigen Marktüberwachungsbehörden und Maßnahmen im Zusammenhang mit harmonisierten Bauprodukten zu informieren.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen ist in diesem Zusammenhang zuständige Marktüberwachungsbehörde für harmonisierte Bauprodukte in Baden-Württemberg. Nähere Informationen zu den rechtlichen Hintergründen und das aktuelle Marktüberwachungsprogramm finden sich auf der Homepage des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), das gleichzeitig Koordinierungsaufgaben für die Länder übernommen hat.