Der Ministerrat hat in seiner jüngsten Sitzung die Verordnungsentwürfe zur Mietpreisbremse, zur Kappungsgrenze und zur Kündigungssperrfrist zur Anhörung freigegeben. „Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument, um dem anhaltenden Druck auf dem Wohnungsmarkt wirksam zu begegnen und Menschen vor Verdrängung zu schützen. Bezahlbarer Wohnraum ist eine der wichtigsten sozialpolitischen Fragen unserer Zeit, umso wichtiger ist es, entschlossen zu handeln. Eine nahtlose Verlängerung der Mietpreisbremse mit einer angepassten Gebietskulisse ist deshalb für den Schutz von Mieterinnen und Mietern in Baden-Württemberg zwingend geboten. Dabei weiten wir den Anwendungsbereich an der Realität orientiert dort aus, wo der Druck am größten ist und setzen damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag konsequent um“, sagte Ministerpräsident Cem Özdemir.
Grundlage der Verordnungsentwürfe ist eine überarbeitete Gebietskulisse, die zukünftig mehr Kommunen umfassen wird als bislang. „Unser Ziel ist eine Mietpreisbremse, die dort wirken kann, wo der örtliche Wohnungsmarkt und die Mieterinnen und Mieter sie benötigen. Deshalb werden wir die Grundlage für die Gebietskulisse anpassen, um noch mehr Menschen vor zu hohen Mieten zu schützen“, sagte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Theresa Schopper.
Mietpreisbremse soll künftig auch in Mannheim, Konstanz und Kehl gelten
Defizite wurden bislang vor allem an Hochschulstandorten festgestellt. Der Grund liegt darin, dass Studierende oft in Wohngemeinschaften leben und damit nach Zensus nur einen Haushalt bilden. Daher ist die tatsächliche Nachfrage nach Wohnraum in diesen Städten häufig höher, als durch den Zensus abgebildet. Durch eine Ergänzung des bisherigen Gutachtens zum Indikator Wohnungsversorgung für Neubürger werden Hochschulstandorte besser berücksichtigt. Die Anpassung führt dazu, dass drei Hochschulstandorte, Mannheim, Konstanz und Kehl, zusätzlich in die Gebietskulisse aufgenommen werden.
Weitere Änderungen der 2025 gutachterlich erstellten Gebietskulisse sollen nicht vorgenommen werden. Die Gebietskulisse beruht auf landesweit einheitlich angewandten Indikatoren, die weiterhin geeignet und tragfähig sind, die Anspannung der Wohnungsmärkte rechtssicher festzustellen.
Das aktualisierte Gutachten samt Einzeldaten aller Städte und Gemeinden wird in Kürze auf der Website des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen abrufbar sein. Nach der Anhörung wird das Ministerium die Stellungnahmen auswerten und die Verordnungsentwürfe dem Ministerrat möglichst schnell zur Beschlussfassung vorlegen. Ziel ist die nahtlose Verlängerung der Verordnungen über dem 31. Dezember 2026 hinaus.
Gemeinsame Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg und des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg


