Das Sonderprogramm soll die Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden ermuntern und unterstützen, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Förderanträge konnten bis 30. Juni 2025 gestellt werden.
Mit dem Wohnflächenbonus BW honoriert das Land freiwillige Wohnungswechsel. Kommunen, die aktiv werden, so dass Mieterinnen und Mieter innerhalb ihrer Gemeinde in eine kleinere Wohnung ziehen, können die Prämie erhalten.
Das Wohnraumförderungsprogramm Wohnungsbau BW 2022 beinhaltet unter anderem Förderangebote, die es einkommensschwächeren Haushalten ermöglichen sollen, angemessenen Wohnraum zu mieten oder Wohneigentum zur eigenen Nutzung zu bilden.