Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg können ab sofort den Wohnflächenbonus BW erhalten. Kommunen, die aktiv werden, so dass Mieterinnen und Mieter durch den Wohnungswechsel innerhalb des Gemeindegebiets ihre Wohnfläche um mindestens 15 Quadratmeter verkleinern, erhalten eine Grundprämie in Höhe von 3.000 Euro. Erfolgt eine weitere Reduktion der Wohnfläche, kann sich die Prämie auf bis zu 7.500 Euro pro Wohnungswechsel erhöhen. Die Prämie ist seitens der Kommune flexibel verwendbar, so dass auch Mieterinnen und Mieter hiervon profitieren können.
Kommunale Aktivitäten oder Programme, um Umzugskreisläufe anzustoßen und untergenutzten Wohnraum für eine größere Anzahl von Menschen verfügbar zu machen. Kommunen, die zur Förderung von freiwilligen Wohnungswechseln tätig werden, wird pro Erfolgsfall ein „Wohnflächenbonus BW“ gewährt.
Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind die Kommunen. Interkommunale Kooperationen sind möglich. In diesem Fall ist eine projektverantwortliche Kommune zu benennen.
Die Prämie wird in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt.
Es handelt sich um eine Erfolgsprämie, die keiner weiteren in die Zukunft gerichteten Zweckbindung unterliegt.
Für die Umzugshandlung wird bei einer Wohnflächenreduzierung um mindestens 15 Quadratmeter eine Grundprämie in Höhe von 3.000 Euro bewilligt. Bei darüberhinausgehender Reduzierung der Wohnfläche erfolgt ein zusätzlicher Flächenbonus von 100 Euro pro Quadratmeter zusätzlich reduzierter Wohnfläche.
Der Antrag ist binnen von sechs Monaten nach Beginn des neuen Mietverhältnisses auf dem von der Bewilligungsstelle auf ihrer Internetseite veröffentlichten Formular zu stellen.