Das erste Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ war im Mai 2022 gestartet. Insgesamt konnten 2,64 Millionen für neun Leuchtturmprojekte, 33 Konzepte und zwei Multiplikatoren-Boni freigegeben werden. 2025 wird das erfolgreiche Sonderprogramm neu aufgelegt. Förderanträge können bis 30. Juni 2025 beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) gestellt werden.
Gefördert wird die Erstellung von Konzepten zur denkmalverträglichen Wohnnutzung von Kulturdenkmalen (Instandsetzung, Umnutzung, Ausbau) sowie Leuchtturmprojekte, d.h. objektbezogene bauliche Projekte, die beispielgebend zur Schaffung von weiterem Wohnraum beitragen oder seit mindestens sechs Monaten leer stehen.
Antragsberechtigt sind für die sogannten Konzept- bzw. Leuchtturmförderung Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer, Bauunterhaltspflichtige eines Kulturdenkmals oder von ihnen Beauftragte. Es besteht also auch die Möglichkeit, dass sich ein Verein oder eine anderweitige Organisationsform um ein leerstehendes Kulturdenkmal bemüht und ein Wohnkonzept mit Zustimmung der Denkmaleigentümerin oder des Denkmaleigentümers erstellen lässt.
Leuchtturmprojekte können je nach Einzelfall mit maximal 300.000 Euro gefördert werden.
Konzeptgutscheine werden in Höhe von 5.000 Euro, 10.000 Euro, 15.000 Euro und 20.000 Euro je nach Höhe der zuwendungsfähigen Kosten ausgegeben.
Ein Antrag ist per Mail bis spätestens 30. Juni 2025 an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) möglich, solange die entsprechenden Haushaltsmittel für das Sonderprogramm zur Verfügung stehen. Das LAD berät und übernimmt die verwaltungsmäßige Abwicklung dieses Sonderprogramms.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.