Das neue Sonderprogramm Wohnen im Kulturdenkmal war im Mai 2022 gestartet. Es sollte die Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden ermuntern und unterstützen, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Das Sonderprogramm hatte ein Volumen von insgesamt zwei Millionen Euro; diese Mittel sind vollständig ausgeschöpft. Insgesamt waren zum Antragschluss Ende September 2022 beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) über 140 Anfragen und Anträge zu dem Sonderprogramm eingegangen. Gefördert wurden insgesamt neun Leuchtturmprojekte, 33 Konzepte und zwei Multiplikatoren-Boni.
Gefördert wird die Erstellung von Konzepten zur denkmalverträglichen Wohnnutzung von Kulturdenkmalen (Instandsetzung, Umnutzung, Ausbau) sowie Leuchtturmprojekte, das heißt objektbezogene bauliche Projekte, die beispielgebend zur Schaffung von weiterem Wohnraum beitragen oder seit mindestens sechs Monaten leer stehen. Über einen separaten Aufruf im Rahmen des Sonderprogramms wird ein Multiplikatoren-Bonus für Kommunen und Landkreise angeboten. Diese Förderung richtet sich an Kommunen und Landkreise, die mit kommunalen und regionalen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen und Initiativen über das Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ informieren und beraten, Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer aufmerksam machen und so zur Aktivierung und zum künftigen Wohnen in Kulturdenkmalen beitragen.
Antragsberechtigt sind für die sogenannten Konzept- beziehungsweise Leuchtturmförderung Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer, Bauunterhaltspflichtige eines Kulturdenkmals oder von ihnen Beauftragte. Es besteht also auch die Möglichkeit, dass sich ein Verein oder eine anderweitige Organisationsform um ein leerstehendes Kulturdenkmal bemüht und ein Wohnkonzept mit Zustimmung der Denkmaleigentümerin oder des Denkmaleigentümers erstellen lässt.
Der Multiplikatoren-Bonus richtet sich an die Kommunen und Landkreise.
Leuchtturmprojekte können je nach Einzelfall mit maximal 300.000 Euro gefördert werden. Förderfähig sind alle Asugaben der Kostengruppe 300 der DIN 276 im Bauwesen (Bauwerk-, Baukonstruktion), inklusive der erforderlichen Planungs- und Beratungskosten.
Konzeptgutscheine werden in Höhe von 5.000 Euro, 10.000 Euro, 15.000 Euro und 20 000 Euro je nach Höhe der zuwendungsfähigen Kosten ausgegeben.
Ein Multiplikatoren-Bonus wird in Höhe von 10.000 Euro als Festbetragsfinanzierung für ein Maßnahmenpaket mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 12.500 Euro bereitgestellt.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.