Denkmalschutz

Wohnen im Kulturdenkmal

Das Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ ermuntert und unterstützt dabei, zusätzlichen Wohnraum in denkmalgeschützten Gebäuden zu schaffen.

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Emmendinger Straße 2, Waldhornareal, in Sexau

Mit dem von der Landesdenkmalpflege konzipierten Programm unterstützt das Land die Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden dabei, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen bzw. vorhandenen Wohnraum wieder nutzbar zu machen.

Das erste Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ war im Mai 2022 gestartet. Insgesamt konnten 2,64 Millionen für neun Leuchtturmprojekte, 33 Konzepte und zwei Multiplikatoren-Boni freigegeben werden. 2025 wird das erfolgreiche Sonderprogramm neu aufgelegt. Förderanträge können bis 30. Juni 2025 beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) gestellt werden.

Ausgewählte Leuchtturmprojekte

Ausgewählte Konzeptgutscheine