Mit dem von der Landesdenkmalpflege konzipierten Programm unterstützt das Land die Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden dabei, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen bzw. vorhandenen Wohnraum wieder nutzbar zu machen.
Das erste Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ war im Mai 2022 gestartet. Insgesamt konnten 2,64 Millionen für neun Leuchtturmprojekte, 33 Konzepte und zwei Multiplikatoren-Boni freigegeben werden. 2025 wird das erfolgreiche Sonderprogramm neu aufgelegt. Förderanträge können bis 30. Juni 2025 beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) gestellt werden.
Ausgewählte Leuchtturmprojekte
Bei diesem Objekt handelt es sich um einen in großen Teilen authentisch überlieferten Kornspeicher von 1606. Mit der vorgesehenen Planung kann er nahezu unverändert erhalten werden. Eine Wohnung soll darin entstehen.

Das Bahnwärterhaus in Lauffen am Neckar ist eines der ersten geförderten Leuchtturmprojekte aus dem Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“. Das ehemalige Bahnwärterhaus des Postens 49 wurde bei km 41,65 an der 1848 eröffneten nördlichen Teilstecke Bietigheim - Heilbronn der von Ludwigsburg nach Heilbronn führenden Württembergischen Nordbahn im Auftrag der Königlich Württembergischen Staatseisenbahnen erbaut und diente als Dienstwohnung des Bahnwärters und seiner Familie. Das Gebäude liegt zwischen den Stationen Lauffen (Neckar) und Nordheim (Württemberg). Ministerin Nicole Razavi MdL besuchte das Projekt im Oktober 2022.
Die Tabakscheune ist mit ihren imposanten Dimensionen von 40 Metern Länge, 15 Metern Höhe und lediglich 8 Metern Breite ein markantes und weithin sichtbares Bauwerk am nordwestlichen Ortsrand von Neuried-Schutterzell. Der im Oberrheingraben ehemals weit verbreitete Gebäudetyp diente ausschließlich der Lufttrocknung der hier großflächig angebauten Tabakpflanzen. Geplant ist zunächst Wohnraum für fünf Menschen zu schaffen, wobei darüber hinaus noch Potenzial zur Schaffung von weiterem Wohnraum besteht.
Das Kulturdenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz (DSchG), die ehemalige Gräflich Bodmansche Brauerei Espasingen muss heute seitens der Baudenkmalpflege als Denkmal der Technik- und Industriegeschichte angesprochen werden. Ursprünglich als Schlossanlage errichtet, entstanden durch eine Brauereinutzung so große Veränderungen, dass z. B. durch den Einbau von Siloanlagen Geschossdecken fehlen. Geplant ist die Umnutzung zu einer Wohnanlage mit 25 Wohneinheiten.
Die stark baufällige Klosterscheune des 15. Jahrhunderts ist Teil des Wirtschaftshofes des Klosters Bebenhausen. Das Gebäude ohne weit umgreifendes Grundstück soll zu zwei Wohneinheiten umgenutzt werden. Das Konzept basiert auf einer Bauaufnahme und Bauforschung und nimmt behutsam Rücksicht auf den überlieferten Baubestand.
Das über Jahre leerstehende ehemalige Schulhaus soll im Zuge der Baumaßnahme zu einem Zweifamilienwohnhaus umgebaut werden. Die Planung ist darauf ausgerichtet, die denkmalrelevanten Ausstattungsstücke zu erhalten und die neue Nutzung in den schulhaustypischen Strukturen denkmalgerecht zu entwickeln. Zwar wird sich das äußere Erscheinungsbild ändern, im Inneren wird die bestehende Aufteilung des Baudenkmals gut erkennbar bleiben.
Die Scheunen in der Wilonstrasse entstanden als einheitlicher Wiederaufbau nach einem Brand 1849 und bilden eine geschlossene und fast wehrhaft wirkende Bauzeile am westlichen Dorfkernrand. Die bis zu 30 Zentimeter über die Dachhaut hinausragenden Brandmauern sollten ein erneutes Übergreifen der Flammen auf die Fachwerkbauten verhindern. Nun soll eine der Scheunen dieser Scheunenzeile zu Wohnen umgenutzt werden.
Das Wohnhaus wurde 1744 errichtet, die barocke Hausstruktur und Ausstattung ist bis heute fast unverändert erhalten. Ein Abbruchantrag war bereits gestellt, doch nun soll das Gebäude behutsam instandgesetzt und unter Erhalt der kompletten Ausstattung zu Wohnzwecken umgenutzt werden.
Ausgewählte Konzeptgutscheine
Das Hofgebäude, dessen Ursprünge vermutlich bis ins späte 18. Jahrhundert zurückreichen und das um 1930 umgebaut wurde, vereint einen talseitigen Wohnteil mit einem hangseitigen Ökonomieteil und ruht auf einem hohen Sockelgeschoss aus Bruchsteinen, das den Höhenunterschied des abfallenden Geländes geschickt ausgleicht. Besonders markant ist das imposante Dach mit Vollwalm, das die äußere Erscheinung prägt. Um den landwirtschaftlichen Familienbetrieb weiterhin aufrecht zu halten, war die Schaffung von zwei Betriebsleiterwohnungen dringend erforderlich.
Das ehemalige Gasthaus mit einem Kernbau aus dem 17. Jahrhundert und reichlich überlieferter Ausstattung aus der Bauzeit und aus der Zeit um 1800 ist mit seiner Lage an einer Straßenkreuzung gut wahrnehmbar. Mit der nun vorgesehenen Umnutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken kann das Objekt wieder einer Nutzung zugeführt werden. Neben dem vorhandenen denkmalgeschützten Bestand sind auf demselben Grundstück weitere Gebäude geplant, welche das vorhandene Ensemble harmonisch ergänzen sollen.
Die Scheune zur Mühle in Bitzfeld aus dem späten 19. Jahrhundert ist sehr anschaulich überliefert. Mit zwei Tennen, der intakten historischen Holzkonstruktion, erhaltenem Stallteil mit historischem Bodenbelag und preußischer Kappendecke sowie dem sauber und aufwändig gearbeiteten Sandsteinmauerwerk ist sie ein Zeugnis der wirtschaftlichen Prosperität des Mühlenanwesens im 18. und 19. Jahrhundert. Die Eigentümer überlegen, die derzeit zum Teil als Lagerfläche genutzte Scheune zu Wohnraum umzunutzen. Hierzu soll im Rahmen einer Machbarkeitsstudie eine denkmalverträgliche Lösung erarbeitet werden, welche auf die prägenden und wichtigen Charakteristika des Denkmals Rücksicht nimmt.
Das Wohnhaus gehört zu einer Gruppe von drei giebelständigen Gebäuden im nördlichen Abschnitt der Altstadtstraße - der Hauptverkehrsader der staufischen Stadtanlage. Erbaut im Jahr 1555, handelt es sich um ein dreigeschossiges Fachwerkhaus mit Satteldach und gemauertem Erdgeschoss. Ursprünglich waren im Erdgeschoss Viehställe untergebracht, wodurch das Gebäude noch heute die bäuerlich geprägte Lebens-, Erwerbs- und Wirtschaftsverhältnisse der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts anschaulich dokumentiert. Die Entwurfsplanung, die zu einer Genehmigungsplanung weiterentwickelt wurde, sieht die Realisierung von drei Wohneinheiten unter Einbeziehung des bisher ungenutzten Dachraums vor.
Mit den beantragten Maßnahmen soll eine mögliche Wohnnutzung für das „Haus Salem“ geprüft und auf Grundlage von denkmalfachlichen Voruntersuchungen ein denkmalverträgliches Konzept erstellt werden.
Das zweigeschossige Kulturdenkmal (§ 2 DschG) wurde ehemals als Gasthaus mit Tanzsaal und freistehendem Gewölbekeller im Hinterhof genutzt. Seit Ende 2017 / Anfang 2018 steht das Gebäude leer. Es soll ein Konzept zur Umnutzung als Wohnraum erstellt werden, ergänzt mit energetischen Gutachten.
Das „Nudelschlössle“ in Gerabronn ist ein ehemaliges Magazin- und Comptoirgebäude, 1898 errichtet, 1918 und 1994 umgebaut. Zuletzt wurde das Objekt als Lagergebäude genutzt. Inzwischen steht der Komplex vollständig leer, umliegende Produktionsanlagen sind abgebrochen. Die Stadt Gerabronn möchte nun das Quartier mit Gewerbe-, Büro- und Wohnnutzungen entwickeln. Zentraler Bestandteil soll das sogenannte Nudelschlössle sein. Hierfür soll nun ein schlüssiges Konzept erarbeitet werden, welches die denkmalfachlichen Belange in besonderem Maße berücksichtigt.
Bei dem Kornspeicher des Kleinjockeleshofs handelt es sich um einen Bestandteil eines Schwarzwaldhofes. Für diesen Funktionsbau soll nun eine solide Grundlage für eine spätere Teilnutzung erarbeitet werden. Die Gattung der Kornspeicher geht zunehmend verloren, da diese vermeintlich keiner Nutzung zuzuführen sind.
Bei dem Mühlengebäude des Zuckerbauernhofs handelt es sich um ein im Vergleich zu anderen Mühlen eher stattliches massives Gebäude vom Beginn des 19. Jahrhunderts samt Mühlenausstattung und Mühlentechnik. Die Mühle des Zuckerbauernhofs steht seit Jahrzehnten leer. Unter Erhalt des historischen Bestands (Gebäudehülle, Holzkonstruktion, Kornkästen und Mühlentechnik) soll äußerst behutsam eine Umnutzung zu Wohnen konzipiert werden. Ein seitlich angeschlossener Anbau soll leicht vergrößert werden, Funktionsbereiche aufnehmen und damit das Kulturdenkmal entlasten.
Das aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts stammende Gehöft (Kulturdenkmal nach § 2 DSchG) umfasst ein Wohnhaus und Ökonomiegebäude. Die hinter dem Haus stehende Scheune ist bis auf einige Veränderungen im Erdgeschoss bauzeitlich erhalten. Der Dachstuhl sowie das Fachwerk mit seinen Flechtwänden ist noch intakt. Nachdem die Scheune nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden kann, bietet sich die Umnutzung zum Wohnraum an. Mit den vorgesehenen denkmalfachlichen Grundlagenermittlungen kann eine solide Basis für ein denkmalverträgliches Konzept geschaffen werden.
Der Eindachhof von 1838 vereinte einst Wohn- und landwirtschaftliche Nutzung unter einem Dach. Nun soll eine Erweiterung des Wohnraums unter Einbeziehung des Ökonomieteils erfolgen. Mit den vorgesehenen denkmalfachlichen Voruntersuchungen kann ein individuelles, denkmalverträgliches Konzept gelingen, um den Burgbacher Hof auch für die Zukunft lebendig zu erhalten.
Der Schwarzwaldhof (Kulturdenkmal nach § 2 DSchG) verband Wohn- und Ökonomieteil mit Stall und Scheune unter einem Dach. Der eingeschossige Hof, in Ständerbohlenkonstruktion auf Bruchsteinsockel errichtet, weist über der Eingangstür die Datierung "1800" auf. Der Dachstuhl ist rauchgeschwärzt und in typischer Schwarzwälder Zimmermannstechnik und mit Vollwalmdach ausgeführt. Das Gebäude ist durch jahrelangen Leerstand geprägt und weist einen erheblichen Instandsetzungsbedarf auf. Die neuen Eigentümer haben vor, das Schwarzwaldhaus denkmalverträglich zum Wohnen zu nutzen (zwei bis drei Wohneinheiten). Gefördert werden soll eine Machbarkeitsstudie mit Grundlagenermittlung und Schadensanalyse zur Erstellung eines denkmalverträglichen Konzepts.
Das Schwarzwaldhaus (Kulturdenkmal nach § 2 DSchG) weist Wohn- und Ökonomieteil mit Stall und Scheune unter einem Dach auf. Der regionaltypische Schwarzwaldhof, in Ständerbohlenkonstruktion auf Bruchsteinsockel errichtet, ist über einem Fenstersturz mit "1716" datiert. Der Dachstuhl ist in typischer Schwarzwälder Zimmermannstechnik mit einer stehenden verblatteten Konstruktion ausgeführt. Der Wohnteil ist bereits bewohnt. Das Dachgeschoß sowie der leerstehende Ökonomieteil sollen zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Gefördert werden soll eine Machbarkeitsstudie und Grundlagenermittlung zur Erstellung eines denkmalverträglichen Konzepts.
Das Wohngebäude mit zwei Ladengeschäften im Erdgeschoss ist traufständig zur Kesselstraße ausgerichtet und bildet zusammen mit den benachbarten Gebäuden eine geschlossene Zeilenbebauung. Nach bisherigen Erkenntnissen entstand es kurz nach dem Stadtbrand von 1689 als Fachwerkbau. Im späten 19. Jahrhundert erfuhr das Gebäude umfangreiche bauliche Veränderungen, darunter den Rückbau der Durchfahrt, den Einbau der Ladengeschäfte und die Gestaltung der prägnanten Straßenfassade. Der Entwurf sieht eine zukünftige Nutzung als Wohnhaus mit zwei separaten Wohneinheiten vor: eine im Erd- und Obergeschoss und eine weitere im Dachgeschoss.
Die Villa Steiner entstand zwischen 1889 und 1893 als Wohn- und Wirtschaftsgebäude und wurde später in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts durch die Armen Schulschwestern umgebaut. Der ehemalige Wirtschaftsteil wurde aufgestockt. Das leerstehende Hauptgebäude soll nun zu fünf bis sechs Wohnungen umgebaut werden. Das Dachgeschoß bleibt ohne Nutzung. Die beantragte Förderung soll für die Beauftragung erfahrener Fachplaner aufgewendet werden, so dass eine Grundlage für die Planung des Projekts geschaffen werden kann.
Das ehemalige Atelier Marmon ist in seinem historischen Bestand gut überliefert und in seiner Komposition selten. Der Gebäudekomplex war Sitz der Bildhauerfamilie Marmon und ihrer Künstlerwerkstätte Marmon, welche im 19. und frühen 20. Jahrhundert Oberschwaben vor allem mit katholischer Kirchenkunst belieferte. Für die nun vorgesehene Umnutzung der Ausstellungsräume und der Werkstatt zu Wohnen sollen Planunterlagen erstellt, Schäden erfasst und ein energetisches Gutachten erarbeitet werden. Auf dieser Grundlage kann ein denkmalverträgliches Konzept entwickelt werden.
Das Gebäude (Kulturdenkmal nach § 2 DSchG) wurde vermutlich im 17. Jahrhundert errichtet und war Amtshaus, Schulhaus und Wirtschaft. Die Sondernutzung spiegelt sich in Grundriss und Ausstattung wider. Das Gebäude wurde zu Wohnzwecken genutzt und stand seit dem Verkauf leer. Die Käufer planen eine Instandsetzung des Gebäudes eine Erweiterung der Wohnnutzung im Dachgeschoss. Für eine denkmalgerechte Planung sollen notwendige Voruntersuchungen durchgeführt werden.
Die leerstehende Scheune ist in ihrem Bestand durch echten Hausschwamm bedroht. Eine Förderung der Konzepterstellung für eine Umnutzung zu Wohnen könnte mit den vorgesehenen denkmalfachlich notwendigen Voruntersuchungen zum Erhalt des Gebäudes und einer Neunutzung führen.
Das Einhaus St. Medardus ist ein zweigeschossiger verputzter Bau mit Satteldach, welcher nun schon seit mehr als sechs Monaten leersteht. Auf Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchungen zur Bestands- und Zustandserfassung der wandfesten Holzausstattung und des Holztragwerks kann mit einem minimalinvasiven Konzept eine Revitalisierung dieses besonders gut überlieferten Bauernhauses geschehen.
Das dreigeschossige, stattliche Gebäude auch bekannt als Lieblerhaus, ist ein Kulturdenkmal nach § 2 DSchG. Das Gebäude stellt eines der bemerkenswertesten Fachwerkhäuser aus dem 17. Jahrhundert in der Region dar. Der gegenwärtige Innenausbau geht - wie auch die Ladengestaltung - auf die Zeit um 1900 zurück. Nach Leerstand ist nun eine Nutzung mit drei Wohneinheiten geplant. Die vorgesehenen Voruntersuchungen sollen in das zu erstellende Nutzungskonzept einfließen, um das für Tauberbischofsheim äußerst identitätsstiftende und straßenbildwirksame Gebäude wieder zu reaktivieren.
Das Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung (§ 28 DSchG), welches Mitte des 18. Jahrhunderts durch einen Weinhändler als zweiflügeliges und zweigeschossiges Gebäude unter einem Mansarddach errichtet wurde, steht seit einiger Zeit leer. Die Eigentümer planen nun die Wohnnutzung wieder behutsam zu aktivieren. Hierfür soll u.a. eine Bauaufnahme und eine Schadenskartierung mit Instandsetzungskonzept erstellt werden. Auf dieser Grundlage ist die Entwicklung eines Konzeptes zur Sanierung und Wohnnutzung vorgesehen.
Auf den ersten Blick erscheint das Gebäude wie ein regionaltypisches Einhaus mit einem größeren Wohnbereich und einem kleineren Ökonomieteil. Tatsächlich war es jedoch ursprünglich integraler Bestandteil eines langgestreckten Wirtschaftsgebäudes, das an die nördliche Umfassungsmauer des Schlosses der Herren von Stein angebaut war. Nachdem das Schloss 1792 in bürgerlichen Besitz überging, wurde das Wirtschaftsgebäude unter mehreren Eigentümern aufgeteilt. Eine Inschrift belegt, dass der östliche Teil der Schlossscheune 1797 in ein Bauernhaus umgenutzt wurde und dabei ein völlig neues Erscheinungsbild erhielt. Zwischen 1823 und 1827 diente es als Schulhaus; aus dieser Zeit stammen vermutlich die Fenster mit Steingewänden auf der Nordseite. Die straßenseitige Gaube wurde erst 1961 hinzugefügt. Zukünftig wird die ehemalige Schlossscheune als Doppelwohnhaus genutzt. Dabei bleibt der konventionelle Grundriss der bestehenden Wohnung erhalten, während der Ökonomieteil zu Wohnzwecken umgebaut wird.
Die Hofanlage ist ein anschaulich überliefertes Beispiel für die ländliche Bauweise im 18. Jahrhundert. Das Wohnhaus des Dreiseithofes wurde zuletzt als Gasthaus genutzt. Nun soll die Hofanlage auf eine mögliche Wohnnutzung überprüft werden. Eine zeichnerische Erfassung des Bestandes, Untersuchungen zur Baugeschichte und eine fotografische Dokumentation sollen die Grundlagen für die geplante Umnutzung bilden.