In Baden-Württemberg gibt es derzeit rund 54.093vom Land geförderte Mietwohnungen (Stand 31.12.2020), die Belegungs- und Mietbindungen unterliegen (Sozialmietwohnungen). Vermieter solcher Wohnungen dürfen diese nur an Wohnungssuchende vermieten, die einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können.
Die Voraussetzung für einen Wohnberechtigungsschein ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die folgende Tabelle enthält die aktuell gültigen Einkommensgrenzen. Sie ist wie folgt zu lesen:
Ein Haushalt mit zwei Personen kann mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 51.000 Euro pro Jahr einen Wohnberechtigungsschein für geförderte Mietwohnungen erhalten.
Zuständig sind in Baden-Württemberg die Gemeinden, in der Regel die Wohnortgemeinden der Wohnungssuchenden. Hier stellen wir den Gemeinden entsprechende Muster zum Download zur Verfügung: