Wohnraumoffensive BW

Kompetenzzentrum Wohnen BW: Beratung und Prämien

Das Kompetenzzentrum Wohnen BW berät, unterstützt und fördert die Städte und Gemeinden bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Kernelemente sind sieben Beratungsbausteine sowie der Prämienkatalog.

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Eine Hand legt ein Holzpuzzle.

Um die Kommunen ganzheitlich bei der Schaffung und Aktivierung von bezahlbarem Wohnraum zu unterstützen, wurde das Kompetenzzentrum Wohnen mit seinen vielfältigen Beratungsangeboten vom Land Baden-Württemberg ins Leben gerufen.

Die Landsiedlung Baden-Württemberg steht den Kommunen hiebei als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Damit wird sichergestellt, dass die Kommunen die bestmögliche Unterstützung erhalten, um ihre Wohnprojekte erfolgreich umzusetzen.

Beratungsgutscheine für Kommunen

Die Kommunen können Fördergutscheine für Beratungsleistungen in vier Modulen in Anspruch nehmen. Diese decken alle wichtigen Planungs- und Umsetzungsschritte einer Maßnahme ab – von der ersten Analyse über die Bürgerbeteiligung bis zur Umsetzung. Die Kommunen können flexibel entscheiden, welche Beratungen für sie in Frage kommen. Das Land fördert diese Beratungsleistungen mit bis zu 80 Prozent der Kosten. Gefördert werden auch Beratungs- und Planungsleistungen zum Bau-Turbo.

Prämienkatalog

Der Prämienkatalog des Kompetenzzentrums Wohnen BW setzt Anreize für Städte und Gemeinden, um vorhandenen Wohnraum besser zu nutzen. Dazu gehören die Wiedervermietungsprämie, die Beratungsprämie und der Wohnflächenbonus.

Wiedervermietungsprämie

Die Wiedervermietungsprämie belohnt Kommunen, die mithelfen, länger leerstehende Wohnungen wieder zu vermieten. Das Land bezahlt pro reaktivierter Wohnung zwei Netto-Monatskaltmieten (maximal 2.000 Euro), wenn eine Wohnung wiedervermietet wird, die zuvor mindestens sechs Monate leer stand.

Beratungsprämie

Wenn die Kinder aus dem Haus sind, werden Einfamilienhäuser oft zu groß für ihre Eigentümer. Zugleich suchen viele Menschen eine Wohnung. Die Beratungsprämie bringt beide Seiten zusammen: Die Eigentümer eines Einfamilienhauses sollen mit der Beratung durch einen Architekten eine erste Einschätzung erhalten, wie ihr Haus umgebaut und geteilt werden kann. Die Höhe der Förderung beträgt 400 Euro. Die Kommune entscheidet selbst, ob die Prämie vor Ort angeboten wird. Sie ist Empfängerin der Prämie und Ansprechpartnerin für Interessenten.

Wohnflächenbonus

Der Wohnflächenbonus BW ergänzt seit Mai 2025 den Prämienkatalog des Kompetenzzentrums Wohnen. Kommunen, die aktiv werden, so dass Mieterinnen und Mieter durch den Wohnungswechsel innerhalb des Gemeindegebiets ihre Wohnfläche um mindestens 15 Quadratmeter verkleinern, erhalten eine Grundprämie in Höhe von 3.000 Euro. Erfolgt eine weitere Reduktion der Wohnfläche, kann sich die Prämie auf bis zu 7.500 Euro pro Wohnungswechsel erhöhen. Die Prämie ist seitens der Kommune flexibel verwendbar, so dass auch Mieterinnen und Mieter hiervon profitieren können.

Ansprechpartner für Kommunen

Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH

Kommunalfonds Wohnraumoffensive BW
Herzogstr. 6A
70176 Stuttgart