Prüfende Person ist grundsätzlich, wer als solche durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen anerkannt ist. Fachliche Qualifikation, Integrität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sind wesentliche Voraussetzungen für die Anerkennung. Die Anerkennung ist bei dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zu beantragen. Im Rahmen des Anerkennungsverfahren wirkt der sogenannte „Ausschuss für die Anerkennung von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Bautechnik“ (Anerkennungsausschuss) mit, der unter anderem mit Expertinnen und Experten aus Hochschulen, Praxis, Bauindustrie und Verwaltung besetzt ist. Die Anerkennung wird für die Fachrichtungen „Metallbau“, „Massivbau“ und „Holzbau“ ausgesprochen und kann für eine oder mehrere Fachrichtungen erteilt werden.
Eine bereits in einem anderen Bundesland anerkannte prüfende Person kann im Falle der Verlegung ihres Geschäftssitzes nach Baden-Württemberg vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen ohne Anerkennungsverfahren als prüfende Person anerkannt werden. Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat sind unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, als prüfende Person Aufgaben im Sinne der BauPrüfVO auszuführen.
Anträge auf Anerkennung als prüfende Person können bis 31. Mai eines jeden Jahres beim MLW eingereicht werden.
Aktuelle Termine
| noch offen | Schriftliche Prüfung |
| noch offen | Mündliche Prüfung |
| 31. Mai 2026 | Fristende Prüfungskampagne 2026/2027 |
Kontaktaufnahme
Als Ansprechpartner für Fragen rund um das Anerkennungsverfahren steht Ihnen das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen über Bautechnische-Pruefung@mlw.bwl.de an uns. In individueller Rücksprache können auch persönliche Sprechzeiten vereinbart werden.
