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Gesetz fördert Quartiersentwicklung durch Privatinitiative

Der Landtag hat am 26. November 2014 das Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative (GQP) beschlossen.

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Marktplatz in Waiblingen (Bild: © Manuel Schönfeld)

Das Gesetz ist die Voraussetzung dafür, dass seit 2015 in Baden-Württemberg so genannte Urban Improvement Districts (UID) oder Business Improvement Districts (BID) eingerichtet werden können.

Mit dem GQP werden neue Chancen zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren, zur Steigerung der Attraktivität von Innenstädten und Stadtteilzentren und der Identifikation der Bürger mit ihrer Stadt eröffnet. Dabei handelt es sich um ein Angebot vor allem für den Einzelhandel in zentralen Geschäftslagen.

Wenn sich in einem Stadtquartier eine Gemeinschaft ein gutes Konzept einfallen lässt, um für mehr Attraktivität zu sorgen, dann kann die Gemeinde dafür den notwendigen rechtlichen Rahmen schaffen, damit alle Grundstückseigentümer mitbezahlen, die einen Nutzen davon haben.

Für das Antragsverfahren muss sich eine Quartiersgemeinschaft bilden und 15 Prozent der Grundstückseigentümer mit 15 Prozent der Fläche hinter einem Antrag auf Bildung eines eigentümergetragenen Aufwertungsbereichs stehen. Die Gemeinde kann einen Antrag für einen eigentümergetragenen Aufwertungsbereich auch ablehnen. Entspricht das Maßnahmenkonzept des Antrags den städtebaulichen Zielen der Gemeinde, kann diese eine auf maximal fünf Jahre befristete Satzung über die Bildung eines eigentümergetragenen Aufwertungsbereichs erlassen. Voraussetzung dafür ist, dass nicht mehr als ein Drittel der Abgabenpflichtigen, oder Abgabepflichtige mit maximal einem Drittel der Fläche widersprechen. Zwischen Gemeinde und Quartiersgemeinschaft wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Einhaltung der Pflichten, Ziele und Aufgaben abgeschlossen.

Die IHK Baden-Württemberg hat in Kooperation mit dem Handelsverband Baden-Württemberg und dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft einen Leitfaden zum GQP herausgegeben.