Planung

Gemeinden und Städte gestalten

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Die Planung der Kommunen steht im Zusammenhang mit den regional und landesplanerisch vorgegebenen Zielen. Sie soll die gesellschaftlichen Aufgaben in wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und ökologischer Hinsicht berücksichtigen und zu einer hohen Qualität der Baukultur beitragen.

Städtebau gestaltet Gebäudegruppen, Siedlungen, Stadtteile – insbesondere die öffentlichen Räume. Städtebau kann als Bezeichnung für die sichtbaren und gestalterischen Aspekte der Stadtplanung verstanden werden und gilt insbesondere für:

  • Bebauungs- und Siedlungsstrukturen
  • Straßen und Plätze mit ihren unterschiedlichen Funktionen 
  • Grünräume für private und öffentliche Zwecke.

Stadtplanung

Basis der städtebaulichen Gestaltung ist die Stadtplanung. Sie hat die Aufgabe, die bauliche Entwicklung (Stadtentwicklung) von Städten und Gemeinden nach folgenden Kriterien zu steuern:

  • Gewährleistung einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende und sozial gerechte Bodennutzung
  • Erfüllung der Bedürfnisse des Gemeinwesens im Hinblick auf Wohnen und Versorgung, Bildung und Kultur, Wirtschaft und Dienstleistungen, Verkehr, Freizeit und Erholung 
  • Schutz und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und die Qualität der natürlichen Umwelt.

Bauleitplanung

Mit der so genannten Bauleitplanung kommen die Kommunen ihrer Aufgabe nach, die bauliche Entwicklung in ihrem Gemeindegebiet zu planen. Die wichtigsten Instrumente sind:

  • Flächennutzungspläne (vorbereitende Bauleitplanung)
  • Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) 

Diese Pläne legen in den Städten und Gemeinden die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Siedlungsstruktur und deren bauliche Gestaltung fest und regeln unter anderem:

  • welche Nutzungsarten sich in einem bestimmten Gebiet ansiedeln dürfen
  • wie die Grundstücke zu bebauen und zu begrünen sind
  • wie die Gebäude und öffentlichen Räume angeordnet und ausgebildet werden 
  • wie viele Geschosse und Fläche diese haben dürfen. 

Die Bauleitplanung bestimmt auch, wie die Gebiete hinsichtlich des Verkehrs und der Versorgungs- und Entsorgungsmedien erschlossen werden, bei neueren Plänen zunehmend auch energetische Konzepte.

Menschen gestalten mit

Die weitreichende Bedeutung der Bauleitplanung für die funktionale und die baulich-räumliche Gestaltung einer Stadt oder einer Gemeinde macht es sinnvoll und erforderlich, die Bürgerinnen und Bürger weitgehend an der Entwicklung der Planungen zu beteiligen. Dafür gibt es in der Bauleitplanung rechtlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren.

Aufgaben des Ministeriums

Aufgabe des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen ist es, die aktuellen städtebaupolitischen Zielsetzungen zu vermitteln und zu fördern. Das sind unter anderem: die Stärkung der Zentren, die klimagerechte Innenentwicklung von Städten und Gemeinden und der verantwortliche Umgang mit den natürlichen Ressourcen.

Städtebaureferendariat

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg als Zulassungsbehörde bietet eine Ausbildung für Baureferendarinnen und -referendare für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst in der Fachrichtung Architektur mit Ausbildungsschwerpunkt Städtebau, Raumordnung und Landesplanung an.

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