Ziel des Baureferendariats – Städtebau und Raumordnung
Ziel ist es, Hochschulabsolventinnen und -absolventen berufspraktische Fähigkeiten zu vermitteln, die für eine Laufbahn im höheren bautechnischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung Städtebau und Raumordnung benötigt werden. Die Ausbildung vermittelt u.a. Kenntnisse auf den Gebieten Verwaltung, Recht sowie Wirtschaftlichkeit und schult das fachübergreifende Denken und Arbeiten. Mit erfolgreich absolvierter Ausbildung und bestandener Großer Staatsprüfung wird das Recht erworben, den Titel „Regierungsbaumeister und Regierungsbaumeisterin“ zu tragen.
Bewerben Sie sich
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg stellt nach Bedarf zum 1. April eines Jahres Baureferendarinnen und Baureferendare für den zweijährigen Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren bautechnischen Verwaltungsdienstes in der Fachrichtung Städtebau und Raumordnung ein.
Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium mit städtebaulichem oder raumordnerischem Schwerpunkt (Diplom-/ Masterabschluss an einer Universität, Technischen Hochschule oder ein akkreditierter Masterabschluss an einer Fachhochschule). Bei einem Masterstudiengang soll auch der vorangegangene Bachelor-Studiengang starke Bezüge zur Stadt- und Raumplanung aufweisen.
Während des Vorbereitungsdienstes erhalten die Baureferendarinnen und Referendare Anwärterbezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg.
Merkblatt
Nähere Auskünfte zu den Einstellungsvoraussetzungen, zum Ablauf des Baureferendariats und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Baureferendariat – Städtebau und Raumordnung (PDF).
Die Stellenausschreibung für Baureferendariat – Städtebau und Raumordnung wird im Herbst veröffentlicht. Das Auswahlverfahren wird in der Regel im Dezember durchgeführt und ist bis Januar abgeschlossen. Die in die engere Wahl kommenden Bewerberinnen und Bewerber werden voraussichtlich im November zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
Eine Übernahme durch das Land Baden-Württemberg nach bestandener Großer Staatsprüfung ist von der Stellensituation abhängig.
Kontakt
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Referat Städtebau, Bauplanungsrecht
Herr Andreas Kloster
Telefon: +49 (0) 711 123-2914
andreas.kloster@mlw.bwl.de