Städtebau

Ausschreibung für Investitionspakt Soziale Integration im Quartier startet

Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg können ab sofort wieder Anträge für den Investitionspakt Baden-Württemberg Soziale Integration im Quartier (Landes-SIQ) stellen.

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Matschbereich des mithilfe von Landes-SIQ-Mitteln umgebauten und erweiteten Kindergartens in Wyhl am Kaiserstuhl

In diesem Jahr stellt das Land 15,24 Millionen Euro für die wichtige Projektförderung im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung bereit.

„Die Belebung der Stadt- und Ortskerne liegt mir sehr am Herzen“, sagte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, heute in Stuttgart. „Deshalb freue ich mich, dass der Landtag das Programm im Doppelhaushalt 2025/2026 fest verankert hat. Damit stärken wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in den Quartieren. Nachdem der Bund das Vorgängerprogramm bedauerlicherweise eingestellt hat, führen wir den Investitionspakt seit 2022 mit eigenen Landesmitteln weiter – als verlässlicher Partner unserer Städte und Gemeinden.“

Ziele des Landes-SIQ sind die Sanierung und der Ausbau von Gemeinbedarfseinrichtungen, die Schaffung von Orten der Integration in zentralen Lagen und Quartieren sowie der Erhalt, der Ausbau und die Verbesserung von Grün- und Freiflächen. Konkret können zum Beispiel Mediatheken und Büchereien, Stadtteilzentren, Volkshochschulen, Kindertagesstätten, Begegnungs- und Jugendeinrichtungen oder Spielplätze gefördert werden. „Einrichtungen für kinderfreundliche Stadt- und Ortskerne haben wir mit dem Landes-SIQ besonders im Blick. Gleichzeitig fördern wir Maßnahmen, die zu mehr Barrierefreiheit und Klimaverträglichkeit beitragen. Das sind gezielte Investitionen in eine zukunftsfähige Infrastruktur“, so Ministerin Razavi weiter.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Einrichtung in einem Gebiet der städtebaulichen Erneuerung liegt, dass das Vorhaben nachhaltig ist und dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept für das Quartier entspricht. Es geht vorrangig darum, Einrichtungen zu modernisieren und umzunutzen; Ersatzneubauten können nur ausnahmsweise und Neubauten nur dann gefördert werden, wenn im Erneuerungsgebiet nachweislich eine solche Einrichtung fehlt.

Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg können noch bis zum 6. Juni 2025 Anträge bei den Regierungspräsidien stellen.

Die Antragstellung sowie die Vorlage der Sachstandsberichte erfolgen ausschließlich digital. Weitere Informationen und Vordrucke sind gibt es unter folgendem Link sowie unter www.stadterneuerung-bw.de.