Förderprogramme

Denkmalförderung durch Steuererleichterungen

Historische Gebäude in Esslingen

Zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen können Sie als Denkmaleigentümer steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Nach den Paragraphen 7 i, 10 f, 11 b und 10 g des Einkommensteuergesetzes (EStG) gibt es besondere Absetzungsmöglichkeiten für Ausgaben, die bei Maßnahmen an Kulturdenkmalen entstanden sind. Auch Zuschüsse im Rahmen des Denkmalförderprogramms des Landes sind möglich.

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