Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es ist ein von Bund und Land getragener Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum und soll all jenen helfen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen.
Im Jahr 2021 wurden in Baden-Württemberg laut Statistischem Landesamt etwa 155 Millionen Euro Wohngeld an rund 60.000 Haushalte ausbezahlt.
Aktuell beziehen rund 50.000 Haushalte in Baden-Württemberg Wohngeld, in Höhe von monatlich durchschnittlich rund 288 Euro.
Digitaler Wohngeldantrag
Das Land stellt seinen Kommunen seit Januar 2023 einen bürgerfreundlichen, dynamischen Onlineantrag zur Verfügung, um die Beantragung von Wohngeld für Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen. Die Wohngeldbehörden können ihn auf „Service-BW“ eigenverantwortlich für ihr Zuständigkeitsgebiet aktivieren. Hier erfahren Bürgerinnen und Bürger auch, ob ihre Wohngeldbehörde den Online-Service bereits anbietet. Mehr als die Hälfte der Wohngeldbehörden im Land haben den digitalen Wohngeldantrag bereits aktiviert (73 von 133, Stand Ende April 2023).
Der Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger: Sie können ihren Antrag bequem von zu Hause aus stellen und müssen dank des intelligenten Formulars nur noch die Fragen beantworten, die auch auf ihre konkrete Lebenssituation zutreffen.
Der Online-Prozess „Erstantrag auf Mietzuschuss“ wurde gemeinsam mit Pilotkommunen entwickelt. Die erste Phase ist damit abgeschlossen. In einer zweiten Phase soll auch der Online-Wohngeldantrag „Lastenzuschuss für selbstgenutztes Eigenheim“ entwickelt und mit Hilfe von Bürgerinnen und Bürgern auf seine Praxistauglichkeit hin erprobt werden.
Wohngeld für Mieter und Eigentümer
Wohngeld können sowohl Mieterinnen und Mieter erhalten (Mietzuschuss), als auch Eigentümerinnen und Eigentümer selbst genutzten Wohnraumes (Lastenzuschuss).
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt von drei Voraussetzungen ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
- Höhe der Miete beziehungsweise Belastung
Gehören Sie zum Kreis der Berechtigten, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld.
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Antragsformulare erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde, der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. In den Wohngeldbehörden erhalten Sie auch eine umfassende Beratung. Auf Ihren Wohngeldantrag hin erteilt Ihnen die für Sie zuständige Wohngeldbehörde einen schriftlichen Bescheid.
Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Wohngeldantrag gestellt haben. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.