Das Kompetenzzentrum Wohnen BW berät, unterstützt und fördert die Städte und Gemeinden bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Kernelemente sind die sieben Beratungsbausteine sowie der Prämienkatalog.
Um die Kommunen ganzheitlich bei der Schaffung und Aktivierung von bezahlbarem Wohnraum zu unterstützen, wurde das Kompetenzzentrum Wohnen mit seinen vielfältigen Beratungsangeboten vom Land Baden-Württemberg ins Leben gerufen.
Die Landsiedlung Baden-Württemberg steht den Kommunen hiebei als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Damit wird sichergestellt, dass die Kommunen die bestmögliche Unterstützung erhalten, um ihre Wohnprojekte erfolgreich umzusetzen.
Beratung für Kommunen
Die Beratung besteht aus sieben Bausteinen, die alle wichtigen Planungs- und Umsetzungsschritte einer Maßnahme abdecken – von der ersten Analyse über die Bürgerbeteiligung bis zur Umsetzung. Die Kommunen können flexibel entscheiden, welche Beratungen für sie in Frage kommen. Das Land fördert diese Beratungsbausteine mit bis zu 80 Prozent der Kosten.
Das Kompetenzzentrum Wohnen BW bietet sieben verschiedene Beratungsbausteine an. Hierfür steht jeweils ein Pool von Beratungsunternehmen zur Verfügung. Das Kompetenzzentrum Wohnen BW begleitet die Kommunen während des gesamten Prozesses als Lotse:
: Beteiligungsmodul
Das Beteiligungsmodul unterstützt die Kommunen unter anderem dabei,
- das Thema „bezahlbarer Wohnraum“ öffentlich zugänglich zu machen,
- Transparenz und Akzeptanz für anstehende bauliche Veränderungen zu schaffen,
- und Bürgerschaft, Politik und Grundstückseigentümer einzubeziehen.
: Grundlagenmodul
Das Grundlagenmodul unterstützt die Kommune unter anderem dabei,
- einen Überblick über Bevölkerungsentwicklung, konkreten Wohnraumbedarf und kommunale Flächenpotenziale zu erhalten,
- Rückschlüsse auf erforderliche Flächenentwicklungen und Wohnformen zu schließen,
- geeignete Wohnbauflächen zu verorten,
- und politischen Konsens für weitere Flächenentwicklungen herzustellen.
: Konzeptmodul – Konzeption
Das Konzeptmodul – Konzeption unterstützt die Kommunen unter anderem dabei,
- die räumliche Entwicklung auf Flächen zu lenken, die für bezahlbaren Wohnraum geeignet sind,
- bedarfs- und ortsgerechte Konzepte unter Einbeziehung des städtebaulichen Bestands aufzustellen,
- Flächen- und Projektentwicklung an Nutzergruppen auszurichten
- und Rahmenbedingungen für die Umsetzung zu schaffen.
: Konzeptmodul – Verfahren
Das Konzeptmodul – Verfahren unterstützt die Kommunen dabei,
- bedarfsgerechte Verfahren und Prozesse zu implementieren, um konkrete Flächen qualitativ hochwertig zu entwickeln,
- städtebauliche und gemeinwohlorientierte Ziele abzusichern,
- politischen Konsens und Planungssicherheit herzustellen,
- und das weitere Vorgehen bis zur Umsetzung rechtlich abzusichern.
: Konzeptmodul – Wettbewerb
Das Konzeptmodul – Wettbewerb unterstützt die Kommunen dabei,
- eine qualitativ hochwertige Entwicklung konkreter Standorte und Flächen durch Planung in Varianten, Alternativen voranzutreiben,
- anstehende Planungen an spezifischen städtebaulichen, architektonischen und/oder gemeinwohlorientierten Qualitäten auszurichten,
- die am besten geeignete bzw. nachhaltigste Lösung hinsichtlich der Örtlichkeit, Funktion, Gestaltung, Wirtschaftlichkeit und des Bedarfs zu finden.
: Konzeptmodul – Wirtschaftlichkeit
Das Konzeptmodul – Wirtschaftlichkeit unterstützt die Kommune dabei,
- Qualitätsansprüche, Gemeinwohlorientierung und ökonomische Anforderungen zusammenzubringen,
- und wirtschaftliche Transparenz und Planungssicherheit für die kommunale Haushaltsplanung zu schaffen (auch im Hinblick auf Folgekosten sowie für die Durchführung von Vorhaben durch Dritte).
: Umsetzungsmodul
Das Umsetzungsmodul – Projektkoordination richtet sich an Kommunen, die die Flächenentwicklung und den weiteren Prozess selbst koordinieren bzw. durchführen sowie an Kommunen, die diese Schritte durch Dritte realisieren lassen. Es unterstützt die Kommune dabei,
- die Ergebnisse aus den vorausgegangenen Beratungsmodulen und Planungen in die Umsetzung zu bringen,
- den Weg zum Baubeginn durch ein gutes Prozess- und Projektmanagement zu beschleunigen.
Prämienkatalog
Der Prämienkatalog des Kompetenzzentrums Wohnen BW setzt Anreize für Städte und Gemeinden, um vorhandenen Wohnraum besser zu nutzen. Dazu gehören die Wiedervermietungsprämie und die Beratungsprämie.
Wiedervermietungsprämie
Die Wiedervermietungsprämie belohnt Kommunen, die mithelfen, länger leerstehende Wohnungen wieder zu vermieten. Das Land bezahlt pro reaktivierter Wohnung zwei Netto-Monatskaltmieten (maximal 2.000 Euro), wenn eine Wohnung wiedervermietet wird, die zuvor mindestens sechs Monate leer stand.
Beratungsprämie
Wenn die Kinder aus dem Haus sind, werden Einfamilienhäuser oft zu groß für ihre Eigentümer. Zugleich suchen viele Menschen eine Wohnung. Die Beratungsprämie bringt beide Seiten zusammen: Die Eigentümer eines Einfamilienhauses sollen mit der Beratung durch einen Architekten eine erste Einschätzung erhalten, wie ihr Haus umgebaut und geteilt werden kann. Die Höhe der Förderung beträgt 400 Euro. Die Kommune entscheidet selbst, ob die Prämie vor Ort angeboten wird. Sie ist Empfängerin der Prämie und Ansprechpartnerin für Interessenten.
Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
Kommunalfonds Wohnraumoffensive BW Herzogstr. 6A 70176 Stuttgart