In ihrer Rede sagte Ministerin Nicole Razavi MdL (es gilt das gesprochene Wort):
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
Die äußere und militärische Sicherheit Deutschlands steht realen Bedrohungen gegenüber.
Unsere sicherheitspolitische Lage ist so ernst und so prekär wie seit Jahrzehnten nicht.
Wir müssen schmerzlich lernen: Die Zeit der Friedensdividenden ist vorbei.
Wir müssen uns wieder wehrhaft machen.
Und wir müssen schnell und umfassend verteidigungsfähig werden.
Das ist eine gesamtstaatliche Aufgabe.
Auch wir auf Landesebene müssen unseren Teil zur Gesamtverteidigung Deutschlands beitragen und dort die Weichen stellen, wo wir gefordert sind!
Unser Gesetzentwurf ist dazu ein wichtiger Baustein.
Unsere Bundeswehr schützt nicht abstrakte Interessen.
Sie schützt ganz konkret und tatsächlich unsere Demokratie, unsere Werte und unseren Frieden.
Sie schützt die Souveränität und die Freiheit unseres Landes und unserer Verbündeten.
Sie sichert den Raum, in dem politische Meinungsvielfalt, Rechtsstaatlichkeit und friedliches Zusammenleben überhaupt möglich sind.
Damit verteidigt sie das Fundament unseres Gemeinwesens gegen eine Bedrohung, die in der Ukraine jeden Tag mit Drohnen, Raketen und Invasionstruppen tödliche Wirklichkeit ist.
Das müssen wir im Blick haben, wenn wir über diesen Gesetzentwurf diskutieren.
Verteidigungsfähigkeit entscheidet sich nicht erst im Feld und nicht erst im Einsatz, sondern lange vorher:
Auf dem Reißbrett, im Bauplan, im Genehmigungsverfahren, in funktionsfähiger militärischer Infrastruktur, in militärischen Anlagen und Gebäuden.
Ohne Kasernen, Depots, Übungsgelände, Werkstätten oder auch Rechenzentren kann die Bundeswehr ihren Auftrag nicht erfüllen.
Ohne diese Infrastruktur können wir auch unserer Rolle im Bündnis nicht gerecht werden.
Hier müssen wir zuallererst handlungsfähig sein, wenn wir uns glaubwürdig verteidigen können wollen.
Genau in diesem Kernbereich unserer Sicherheitsvorsorge, dürfen wir keine wertvolle, lebenswichtige Zeit verlieren.
Denn die Sicherheitslage in der Welt und in Europa nimmt keine Rücksicht auf unsere manchmal schwerfälligen Abwägungsprozesse.
Sie duldet keine Verzögerungen.
In der Welt nach der Zeitenwende sind Langsamkeit und Unentschlossenheit Schwäche und Verwundbarkeit.
Das gilt gerade beim Bauen.
Bauvorhaben der Bundeswehr sind nicht der Normalfall.
Sie dienen nicht dem Markt oder privaten Interessen.
Sie dienen dem Schutz unseres Landes, unserer Freiheit und unserer Bündnisfähigkeit.
Deshalb dürfen sie auch nicht nach den Maßstäben des Normfalls behandelt werden.
Deshalb haben sie höchste Priorität.
Und genau diese Priorität setzt dieser Gesetzentwurf – klar, eindeutig und ausdrücklich.
Unser Gesetz liefert die Antwort auf diese Prioritätensetzung.
Es ist kein Selbstzweck. Es ist ein sicherheitspolitisches Instrument.
Auf Bauvorhaben der Bundeswehr, die der Landesverteidigung dienen, sollen landesrechtliche Regelungen künftig keine Anwendung mehr finden.
Nicht teilweise. Nicht im Einzelfall. Sondern vollständig.
Umfasst sind sämtliche formellen und materiellen Regelungen des Landesrechts – vom Bauordnungsrecht über das Wasserrecht bis hin zum Naturschutz.
Sie sollen diesen Bauvorhaben künftig nicht mehr im Weg stehen.
Keine Anzeigen, keine Anträge, keine Nachweispflichten, keine besonderen Anforderungen und Auflagen.
Kein administratives Bremsen dort, wo wir Geschwindigkeit und Entschlossenheit brauchen.
Die Bundeswehr entscheidet selbst, welche Bauvorhaben sie für unsere Sicherheit benötigt – und wie sie diese umsetzt.
Wir geben ihr maximale Flexibilität und Handlungsfähigkeit.
Damit stärken wir die Bundeswehr.
Wir bekennen uns ausdrücklich zu ihr und zu ihrer zentralen und entscheidenden Rolle für unsere Verteidigungsfähigkeit.
Wir bringen Tempo in die Verteidigungsvorhaben.
Und wir zeigen, dass wir als Staat handlungswillig und handlungsfähig sind.
Eine solche Privilegierung der Bundeswehr ist ein Novum im baden-württembergischen Landesrecht.
Und ja: Dieser Schritt ist bewusst weitreichend.
Er verlangt Vertrauen – und er ist Ausdruck dieses Vertrauens in unsere Bundeswehr.
Die Befreiung vom Landesrecht bedeutet aber nicht, dass sich diese Bauvorhaben im rechtsfreien Raum bewegen.
Europa- und Bundesrecht haben weiterhin Geltung.
Dies sieht der Gesetzentwurf ausdrücklich vor.
Die wesentlichen Schutzstandards bleiben daher bestehen.
Was wir abbauen, ist nicht Schutz – sondern hemmende Bürokratie.
Die Landesverteidigung ist eine überragend wichtige Aufgabe.
Sie hat gerade auch verfassungsrechtlich einen besonderen Stellenwert.
Deshalb sind wir bereit, hier auch besonders weit zu gehen.
Das können wir nicht einfach auf andere Belange übertragen und auch dort landesrechtliche Vorgaben aussetzen.
Trotzdem gilt: Auch für andere Bereiche haben wir schon Vereinfachungen umgesetzt – ganz entschieden etwa mit unserer LBO-Reform, mit der wir ganz generell im Bauordnungsrecht Standards gesenkt und viele Vorhaben erleichtert haben.
Mein Ziel ist, dass wir im nächsten Schritt auch das Baunebenrecht durchforsten.
Denn dort liegen oft die großen Hindernisse fürs Bauen.
Ermöglichen, Beschleunigen, Vereinfachen – das bleibt mein Credo!
Unser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein für die militärische Sicherheit.
Und es sendet auch eine Botschaft der Abschreckung.
Wir zeigen, dass wir es ernst meinen mit unserer Verteidigungsbereitschaft, und machen dafür aktiv den Weg frei.
Vorfahrt für Verteidigung!
Ich bitte Sie dafür um Ihre Unterstützung.


