Städtebauförderung

Städtebauförderprogramm 2024 startet: Städte und Gemeinden können bis 2. November Anträge stellen

Wohnungsbau im „Plouquet-Areal“ in Heidenheim an der Brenz
Wohnungsneubau im „Plouquet-Areal“ in Heidenheim an der Brenz

Die Antragsfrist für die Programme der städtebaulichen Erneuerung 2024 läuft: Ab sofort bis zum 2. November 2023 können alle Städte und Gemeinden im Land Anträge für Zuschüsse aus der Städtebauförderung beim jeweiligen Regierungspräsidium stellen.

„Seit über fünfzig Jahren unterstützt die Städtebauförderung unsere Städte und Gemeinden bei der nachhaltigen Entwicklung und macht sie fit für die Zukunft“, sagte Nicole Razavi MdL, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen. Diese hochattraktive Förderung biete langfristige Planungssicherheit und schaffe notwendige Spielräume für das Handeln vor Ort. „Die Städtebauförderung setzt bei den zentralen Themen unserer Zeit an – sei es mit der Aktivierung von Flächen für Wohnraum, der Belebung unserer Innenstädte und Ortszentren oder der Bewältigung der Folgen des Klimawandels.“

Gerade die Schaffung von Wohnraum sei eine Kernaufgabe der Städtebauförderung, betont die Ministerin: „Wir erleben gerade eine giftige Mischung im Wohnungsbau. Immer mehr Bauherren legen ihre Projekte auf Eis, auch die Kommunen haben es schwer ihre Vorhaben zu verwirklichen. Unsere Städtebauförderung sorgt hier für einen kräftigen Schub: Sie hilft den Kommunen dabei neuen Wohnraum zu schaffen und bestehende Wohnungen zu modernisieren. Zudem löst jeder Fördereuro bis zu acht weitere Euro an Folgeinvestitionen aus. Das sorgt für Beschäftigungsimpulse im regionalen Baugewerbe und Handwerk.“

Stabilisator und Motor für die Stadtentwicklung

Mit ihrem hohen Fördervolumen und ihrer starken Anstoßwirkung für zusätzliche Investitionen ist die Städtebauförderung ein wichtiger Stabilisator und Motor. Dies gilt gleichermaßen für Kommunen, private Sanierungswillige und für das Handwerk als Auftragnehmer. Als lernendes Programm reagiert sie auf wechselnde Herausforderungen und legt damit die Grundlagen für eine widerstandsfähige Entwicklung der Städte und Gemeinden. Besonders im Fokus stehen die Schaffung und Modernisierung von Wohnraum sowie der Erhalt lebendiger Stadt- und Ortskerne. Doch auch Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel gewinnen seit Jahren an Bedeutung. Sie sind aus der Förderpraxis nicht mehr wegzudenken.

„Gerade in schwierigen Zeiten brauchen die Kommunen verlässliche Förderprogramme, mit denen sie langfristig planen können. Die Mittel der Städtebauförderung sind für unsere Städte und Gemeinden unverzichtbar“, so Ministerin Razavi.
 
Die Programme der Städtebauförderung stehen sämtlichen Kommunen offen – sowohl Großstädten als auch kleineren Gemeinden im ländlichen Raum. Fast 900 der 1.100 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg wurden bereits gefördert.

Rund 239 Millionen Euro Förderung im Jahr 2023

Im Jahr 2023 hat das Land rund 239 Millionen Euro für die Städtebauförderung bewilligt, davon rund 76 Millionen Euro vom Bund. Gefördert werden damit insgesamt 281 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in 263 Städten und Gemeinden im Land. Insgesamt rund 19.000 Wohnungen sollen im Zuge der geförderten Maßnahmen 2023 entstehen.

Weitere Infos

Die Programmausschreibung 2024 und weitere Informationen finden sich unter „Förderprogramme > Städtebauförderung 2024“.

Porträt von Ministerin Nicole Razavi

Nicole Razavi

Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen

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