Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg können ab jetzt wieder Anträge für die nichtinvestive Städtebauförderung (NIS) stellen. 2023 stellt das Land erneut eine Million Euro für diese wichtige Projektförderung zur Verfügung.
„Diese Fördermittel ergänzen die baulich-investive Städtebauförderung in besonderer Weise“, sagte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL. „Die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, wie wichtig persönliche Kontakte für die Lebensqualität vor Ort sind. Mit den Fördermitteln der nichtinvestiven Städtebauförderung unterstützen wir die Städte und Gemeinden ganz gezielt dabei, den sozialen Zusammenhalt in den Quartieren zu stärken und die Zentren zu beleben. Das Engagement der Städte und Gemeinden in diesem Bereich ist immens wichtig“, so die Ministerin.
Wesentliche Ziele des Programms sind: Das Miteinander von Menschen verschiedener Generationen und Kulturen in einem Quartier zu stärken; ehrenamtliches Engagement zu mobilisieren; einen Stadtteil lebendig zu gestalten und dadurch die Anstrengungen und Erfolge der investiven Städtebauförderung zu unterstützen und zu verstetigen. Gefördert werden können z.B. Sportangebote zur Sturzprävention, Bürgerfeste, Nachbarschaftshilfen, eine bedarfsgerechte Nahversorgung, Repair-Cafés, Spielangebote für Kinder oder Sprachkurse für Migranten. Dabei können auch experimentelle Ansätze verfolgt werden.
Die Finanzhilfen erhalten auf Antrag die Städte und Gemeinden. Sie können die Fördermittel u.a. zur Deckung der Personal- und Sachkosten eines Quartiersmanagements oder für einen Verfügungsfonds verwenden, bei dem die Bewohnerinnen und Bewohner selbst über den Einsatz entscheiden. Die Kommunen müssen in der Regel 40 Prozent der Kosten selbst tragen. Die Mittel des Landes werden für eine Projektlaufzeit von fünf Jahren bewilligt. Damit haben die Kommunen und die eingebundenen Initiativen Planungssicherheit. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die nichtinvestive Maßnahme in einem laufenden Sanierungsgebiet der Kommune durchgeführt wird.
Die Kommunen können Anträge bis zum 31. Oktober 2023 fortlaufend bei den Regierungspräsidien einreichen.
Weitere Informationen und Unterlagen zur nichtinvestiven Städtebauförderung