Wohngeld

Mietzuschuss: Land verdreifacht seine Hilfe für Haushalte mit niedrigem Einkommen

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Antrag auf Wohngeld mit einem Kugelschreiber und einem Schlüssel

Zur Unterstützung von Mietern und Eigenheim-Besitzern mit niedrigem Einkommen stellt das Land Baden-Württemberg in diesem und dem nächsten Jahr mehr als das Dreifache an Mitteln für die Auszahlung von Wohngeld bereit. Dies gab Bauministerin Nicole Razavi MdL bekannt.

„Haushalte mit niedrigem Einkommen müssen in Baden-Württemberg bis zu 50 Prozent ihres Nettoeinkommens für Miete aufbringen. Hier kann das neue Wohngeld, das zu Beginn des Jahres deutlich verbessert und ausgeweitet wurde, zielgerichtet helfen“, so die Ministerin.

Das Landeskabinett hat auf seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die Mittel im Landeshaushalt für das Wohngeld erheblich aufzustocken. Waren vor der Wohngeldreform für beide Haushaltsjahre insgesamt rund 173 Millionen Euro für den Landesanteil am Wohngeld eingeplant gewesen, so sind es nun rund 582 Millionen Euro.

Die zusätzlichen 409 Millionen Euro, die der Rücklage für Haushaltsrisiken entnommen werden, sind laut Razavi gut angelegtes Geld: „Auf dem Weg zu mehr bezahlbarem Wohnraum fördern wir als Land nicht nur verstärkt den Bau von Sozialwohnungen, sondern helfen mit dem Wohngeld auch gezielt und verstärkt jenen, die auf dem freien Wohnungsmarkt finanziell an ihre Grenzen stoßen.“

Der Entnahme der notwendigen 409 Millionen muss noch der Finanzausschuss des Landtags zustimmen.

Enormer Anstieg durch Wohngeldreform

Insgesamt belaufen sich die erwarteten Wohngeld-Auszahlungen in Baden-Württemberg für dieses und das nächste Jahr auf rund 1,2 Milliarden Euro (1164 Millionen). Bund und Land teilen sich bei dieser gesetzlichen Verpflichtung jeweils zur Hälfte die Kosten. Ursprünglich (ohne Wohngeldreform) waren für beide Jahre insgesamt 346 Millionen Euro an Ausgaben vorgesehen. Das heißt: Die Wohngeldreform sorgt dafür, dass für beide Jahre insgesamt 818 Millionen Euro mehr für Wohngeldempfänger in Baden-Württemberg zur Verfügung stehen.

Grund für den enormen Anstieg der Wohngeld-Ausgaben ist die Wohngeldreform des Bundes, die zum 1. Januar 2023 in Kraft trat. Zu den wichtigsten Eckpunkten dieser Reform gehörten die dauerhafte Aufnahme einer Heizkosten-Komponente. Kosten für Heizung und Warmwasser waren zuvor nicht berücksichtigt worden. Zudem wurden die Einkommensgrenzen angehoben, so dass deutlich mehr Haushalte vom Wohngeld profitieren können.

Vor der Reform durchschnittlich 288 Euro Wohngeld pro Monat

Bundesweit wurde im Vorfeld der Reform mit einer Verdreifachung der empfangsberechtigten Haushalte von rund 600 000 auf rund zwei Millionen gerechnet. Außerdem ging man vor Inkrafttreten der Reform aufgrund der Erhöhung des Leistungsniveaus davon aus, dass sich das in Deutschland durchschnittlich gezahlte Wohngeld (180 Euro) mehr als verdoppelt, und zwar auf rund 370 Euro. Belastbare Daten darüber, ob sich diese Prognosen bestätigt haben, liegen noch nicht vor – auch nicht für Baden-Württemberg. Im Land erhielten vor der Reform rund 50.000 Haushalte Wohngeld in Höhe von monatlich durchschnittlich rund 288 Euro.

In Baden-Württemberg sind die Stadt- und Landkreise sowie die Großen Kreisstädte mit ihren insgesamt 133 Wohngeldbehörden für die Umsetzung und Auszahlung von Wohngeld zuständig. Aufgrund der erheblichen Mehrbelastung dieser Behörden durch die Wohngeldreform in personeller und organisatorischer Hinsicht wird das Land jeweils 17 Millionen Euro für die Jahre 2023 und 2024 zur Verfügung stellen.

Digitaler Wohngeldantrag

Das Land stellt seinen Kommunen seit Januar 2023 einen bürgerfreundlichen, dynamischen Onlineantrag zur Verfügung, um die Beantragung von Wohngeld für Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen. Die Wohngeldbehörden können ihn auf „Service-BW“ eigenverantwortlich für ihr Zuständigkeitsgebiet aktivieren. Hier erfahren Bürgerinnen und Bürger auch, ob ihre Wohngeldbehörde den Online-Service bereits anbietet. Bereits mehr als die Hälfte der Wohngeldbehörden im Land haben den digitalen Wohngeldantrag aktiviert (73 von 133, Stand Ende April 2023).

Hintergrund: Wohngeld

Nicht nur Mieter können Wohngeld erhalten (in Form des Mietzuschusses), sondern auch Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum (in Form des Lastenzuschusses). Wohngeld wird Haushalten mit niedrigem Einkommen auf Antrag bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde bewilligt. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Wurde Wohngeld beantragt, wird dieses rückwirkend bis zum Monatsersten des Antragsmonats ausgezahlt.