Kommunale Aktivitäten im Bereich der Beratung und Vermittlung, die zur Wiedervermietung von leerstehendem Wohnraum geführt haben. Die Gewährung der Prämie setzt voraus, dass
- der Wohnraum zum Zeitpunkt der Antragsstellung länger als sechs Monate leersteht,
- die Vermietung durch eine kommunale Aktivität im Bereich der Beratung oder Vermittlung erfolgt ist
- das unbefristete oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristete Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Antragsstellung besteht.