Das Programm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ fördert nicht-investive Maßnahmen, die auf eine aktive und qualitätsvolle Innenentwicklung abzielen. Ziel ist es, innerörtliche Flächen, wie Baulücken und Brachflächen, und bestehende Leerstände sowie Aufstockungs- und Nachverdichtungspotenziale zu aktivieren.
Anträge für das Förderjahr 2023 können bis zum 2. Juni 2023 beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen eingereicht werden.
Das Programm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ fördert nicht-investive Maßnahmen, die auf eine aktive und qualitätsvolle Innenentwicklung abzielen. Mögliche Fördergegenstände sind dabei innovative Konzepte und städtebauliche Entwürfe, Projekte zur Information und Bürgerbeteiligung sowie der Einsatz einer kommunalen Flächenmanagerin / eines kommunalen Flächenmanagers. Ziel ist es, innerörtliche Flächen, wie Baulücken und Brachflächen, aber auch bestehende Leerstände sowie Aufstockungs- und Nachverdichtungspotenziale zu aktivieren.
Im Förderjahr 2023 setzt das Programm folgende inhaltlichen Schwerpunkte:
- Erweiterung des Tätigkeitsspektrums der Flächenmanager auf gewerbliche Flächen, Verlängerung des Förderzeitraums auf drei Jahre
- Flächeneffiziente Nutzung und Neuausrichtung von Gewerbe- und Industriegebieten sowie Flächenrecycling von Gewerbe- und Industriebrachen
- Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Innenbereich
Städte, Gemeinden, Gemeindeverwaltungsverbände, Landkreise, Zweckverbände und Träger der Regionalplanung in Baden-Württemberg
Zuschuss im Rahmen der Projektförderung (in der Regel Anteilsfinanzierung mit 50 Prozent).
Anträge für das Förderjahr 2023 sind bis zum 2. Juni 2023 beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen einzureichen.
Zur Antragstellung für Kommunale Flächenmanager ist das Formular ‚Antragsvordruck Teil A‘ zu verwenden. Alle anderen Projektanträge sind mit dem Formular ‚Antragsvordruck Teil B‘ einzureichen.“