Ziel der Prämie ist es, durch den Einsatz von freiwilligen Entsiegelungsmaßnahmen eine Rückführung der Flächeninanspruchnahme zu erreichen.
Förderungsfähig sind die:
- dauerhafte Vollentsiegelung von überbauten oder wasserundurchlässig befestigten Flächen im öffentlichen Raum und
- dauerhafte Teilentsiegelung von überbauten oder wasserundurchlässig befestigten Flächen im öffentlichen Raum.
Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Landkreise und kommunale Zweckverbände.
Interkommunale Kooperationen sind möglich. In diesem Fall ist eine projektverantwortliche Kommune zu benennen
Grundlage für die Prämienhöhe sind die Kosten, die im Zusammenhang mit der Entsiegelungsmaßnahme entstanden sind. Berücksichtigt werden Gesamtkosten ab 20.000,00 Euro. Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Wege einer Festbetragsfinanzierung anhand der nachfolgenden Kostenklassen gewährt:
Vollentsiegelung
- 40.000,00 Euro Prämie für Gesamtausgaben ab 50.000,00 Euro
- 32.000,00 Euro Prämie für Gesamtausgaben zwischen 40.000,00 Euro und 49.999,99 Euro
- 24.000,00 Euro Prämie für Gesamtausgaben zwischen 30.000,00 Euro und 39.999,99 Euro
- 16.000,00 Euro Prämie für Gesamtausgaben zwischen 20.000,00 Euro und 29.999,99 Euro
Teilentsiegelung
- 24.000,00 Euro Prämie für Gesamtausgaben ab 40.000,00 Euro
- 18.000,00 Euro Prämie für Gesamtausgaben zwischen 30.000,00 Euro und 39.999,99 Euro
- 12.000,00 Euro Prämie für Gesamtausgaben zwischen 20.000,00 Euro und 29.999,99 Euro
Kontakt
Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
Herzogstraße 6A
70176 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711 6677-3333
