In Baudenkmalen wird unser kulturelles Erbe für kommende Generationen bewahrt. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, diese einzigartigen Zeugnisse zu erhalten und ihre Bedeutung erlebbar zu machen. Gerade vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels ist der Erhalt und die Nutzung von Kulturdenkmalen ein Beitrag zum Klimaschutz.
Zusätzlich können Eigentümerinnen und Eigentümer von Kulturdenkmalen durch eine energetische Verbesserung und/oder durch den Einsatz von erneuerbaren Energien einen Beitrag zur Erreichung von Klimazielen und zur Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasemissionen leisten.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, Oberste Denkmalschutzbehörde des Landes, nimmt dies zum Anlass, einen Innovationspreis für kreative und fortschrittliche Ansätze zur energetischen Verbesserung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien unter besonderer Berücksichtigung des Denkmalwertes auszuloben.
Mit dem Innovationspreis „Denkmal – Energie – Zukunft “ sollen denkmalverträgliche bauliche Maßnahmen, Gebäudeenergiekonzepte und Innovationen in Baden-Württemberg, insbesondere die Möglichkeiten der zukunftsweisenden Energieeffizienzsteigerung in Verbindung mit Baudenkmalen aufzeigen, gewürdigt und der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.
Gegenstand des Preises
Gesucht werden Bauprojekte aus Baden-Württemberg, die beispielhaft für eine qualitativ hochwertige energetische Verbesserung von Kulturdenkmalen unter Berücksichtigung der Denkmalwerte sind. Vorausgesetzt wird eine Fertigstellung im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 21. Februar 2025.
Angesprochen sind Bauvorhaben, die besonders fortschrittlich sind oder in nachhaltig wirksamer Weise zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen können. Funktionale, gestalterisch-ästhetische, technisch-konstruktive, ökologische oder ökonomische Ansprüche, die sich mit dem Erhalt von Kulturdenkmalen verbinden, stehen dabei besonders im Fokus.
Erwünscht sind Einreichungen, die beispielsweise folgende Bereiche der energetischen Verbesserung von Kulturdenkmalen abbilden:
- Besonderes Gesamtenergiekonzept für Einzelgebäude oder Quartiere
- Innovativer Einsatz von Bauprodukten
- Besonderer Einsatz von Gebäudetechnik
- Energetisch besonders vorteilhafte Nutzungskonzepte (beispielsweise Zonierungen, Haus-in-Haus Konzepte etc.)
- Umsetzung denkmalverträglicher Maßnahmen zur Treibhausgasminimierung unter wissenschaftlicher Begleitung (beispielsweise Monitoring etc.)
Teilnahmebedingungen und -hinweise
Teilnehmen können private und öffentliche Bauherrschaften, die an Bauprojekten entsprechend dieser Ausschreibung maßgeblich beteiligt waren, die zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 21. Februar 2025 fertiggestellt wurden. Der Preis kann nur für Kulturdenkmale, die in Baden-Württemberg liegen, vergeben werden. Es muss eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung/Zustimmung für das Vorhaben vorliegen.
Die Teilnahme ist kostenfrei und es können jeweils auch mehrere in dem o. g. Zeitraum realisierte Baumaßnahmen gemäß der o.g. Bedingungen eingereicht werden.
Nicht teilnahmeberechtigt sind der Bund (einschließlich Sondervermögen), das Land Baden-Württemberg sowie dessen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, sowie alle Personen sowie deren Partner, Angestellte, freie Mitarbeiter und Ehegatten, die an der Jury beteiligt sind. Der Teilnahmeausschluss gilt auch, wenn das Partnerschafts- oder Beschäftigungsverhältnis gelöst bzw. beendet ist. Mit der Teilnahme werden diese Auslobungsbedingungen als verbindlich anerkannt. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Rückfragen zu den Auslobungsunterlagen oder zum Verfahren richten Sie bitte ausschließlich schriftlich an LAD-82-Ausschreibungen@rps.bwl.de.
Einzureichende Unterlagen
Die Bewerbung ist ausschließlich online LAD-82-Ausschreibungen@rps.bwl.de zu richten. Anders eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Für eine Bewerbung werden folgende Unterlagen benötigt:
1. Bis zu vier Seiten im DIN A3 Querformat als PDF-Dateien (je max. 25 MB). Gewünscht sind (soweit vorhanden):
- Lageplan (M1:500)
- Objektplänen (Grundrisse, Schnitte und Ansichten) und / oder zur Beurteilung der Maßnahmen notwendige Ausführungspläne möglichst im Maßstab 1:50 bzw. Detailpläne Maßstab 1:20 und / oder aussagekräftigen räumlichen Darstellungen der Maßnahmen mit Legende
- Mindestens drei aussagekräftige Fotos
2. Kurzer Erläuterungstext mit Angaben zur Bauherrschaft, Planenden und ggf. Energieberatenden etc. sowie zum Objekt, dem denkmalfachlichen Konzept und den umgesetzten Maßnahmen einschließlich der energetischen bzw. gebäudetechnischen Kennwerte (jeweils vor und nach der Ertüchtigung) und dem Ausführungszeitraum bzw. Fertigstellungstermin
maximal zwei Seiten DIN A4, Text in Schrift: 12pt, Arial (PDF-Datei)
3. Sämtliche auf den DIN-A3-Seiten enthaltenen Pläne, Darstellungen und Fotos als Einzeldateien mit je max. 5 MB und ggf. 300 dpi (beachten Sie bitte die Hinweise zur Übertragung der Nutzungsrechte).
4. Der Umfang der Email darf 10MB nicht überschreiten. Die eingereichten Unterlagen sind gegebenenfalls auf mehrere Emails aufzuteilen.
Sämtliche Unterlagen müssen bis zum 21. Februar 2025, 23:59 Uhr eingegangen sein. Im Anschluss erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Eine nachträgliche Bearbeitung ist nach dem Senden nicht mehr möglich.
Nutzungsrechte
Die Verfasserinnen und Verfasser der Einreichung müssen im Besitz des uneingeschränkten Urheberrechts bzw. Nutzungsrechts an allen eingereichten Unterlagen sein.
Die Ausloberin und ihre Beauftragten haben das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, die eingereichten Unterlagen (Fotos, Plandarstellungen etc.) unter Nennung der Quelle kostenfrei öffentlich wiederzugeben, zu vervielfältigen, zu verbreiten sowie in allen analogen und digitalen Formen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesdenkmalpflege zu verwenden.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestätigen dies mit der Absendung der Bewerbung. Gegebenenfalls werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer gebeten, geeignetes Bildmaterial nachzureichen.
Auszeichnungen
Es steht ein Preisgeld sowie Anerkennungen in Höhe von insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung. Höhe und Anzahl der Preise hängen von der Anzahl der von der Fachjury ausgewählten Projekte ab. Alle Preisträger werden im Rahmen einer Veranstaltung im Frühsommer 2025 ausgezeichnet. Eine gesonderte Einladung zur Preisverleihung folgt.
Jury
Die Entscheidung über die Auszeichnungen trifft eine unabhängige Jury.