Mit der Version 2021 erhielt zum einen der webbasierte Kriterienkatalog weitere anwenderfreundliche Funktionen, die eine Verknüpfung von einzelnen Kriterien bieten. Zum anderen wurden die Inhalte aktualisiert.
Bei der inhaltlichen Überarbeitung der Kriterien wurden Anforderungen ergänzt oder verschärft, um allgemein gültigen Standards zu folgen. Außerdem ist zukünftig auch der Förderbezug für Sanierungsprojekte möglich.
Die Änderungen im Detail
Die Reihenfolge der Nachhaltigkeitskriterien entspricht der Bearbeitungsabfolge:
01 Qualität der Projektvorbereitung
02 Ressourcenschonung nicht erneuerbare Energie
03 Thermische und akustische Behaglichkeit in Innenräumen
04 Qualität der Innenraumluft
05 Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit
06 Umweltwirkungen im Lebenszyklus – Ökobilanzierung
07 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus
08 Nachhaltige Ressourcenverwendung bei Holz- und Betonbauteilen
09 Gesundheits- und umweltverträgliche Baustoffe
10 Qualität der Bauausführung
Um die Einbindung von Fördermöglichkeiten besser gestalten und die Projektbeteiligten bereits in der Entwurfsphase unterstützen zu können, wurde die Bearbeitung der Kriterien in zwei Phasen gegliedert. So fasst Phase 1 die Anforderungen zusammen, die vor der Beantragung der Fördermittel bearbeitet werden. In Phase 2 kommen Kriterien der Ausführung zum Tragen.
Phase 1: Fördermittelbeantragung
0 Projektdaten
01 Qualität der Projektvorbereitung
02 Ressourcenschonung nicht erneuerbare Energie
05 Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit
06 Umweltwirkungen im Lebenszyklus – Ökobilanzierung
07 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus
Phase 2: Fördermittelabrechnung
0 Projektdaten
01 Qualität der Projektvorbereitung
02 Ressourcenschonung nicht erneuerbare Energie
03 Thermische und akustische Behaglichkeit in Innenräumen
04 Qualität der Innenraumluft
05 Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit
06 Umweltwirkungen im Lebenszyklus – Ökobilanzierung
07 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus
08 Nachhaltige Ressourcenverwendung bei Holz- und Betonbauteilen
09 Gesundheits- und umweltverträgliche Baustoffe
10 Qualität der Bauausführung
Zum Abschluss der Phase 1 kann eine Bestätigung für den Förderantrag als PDF ausgegeben werden. Die Bestätigung enthält die Gebäudedaten und die Daten der Projektbeteiligten, die die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben für den Förderantrag bestätigen.
Für mehr Orientierung sorgen weitere eingestellte Musterprojekte, die den Neubau einer Kindertagesstätte, einer Sporthalle und einer Mensa sowie die Teilmodernisierung eines Gymnasiums abbilden.
Zur freiwilligen Überprüfung und Transparenz im Projektteam können Nachweisdokumente pro Kriterium hochgeladen und verwaltet werden.
Das Kriterium wurde um den Punkt „Untersuchungen bei Modernisierungen“ in der Bedarfsplanung-Schadstoffuntersuchung (Altsubstanz)-Radonuntersuchung ergänzt.
Zudem wird hier abgefragt, ob und wie Nachhaltigkeitsanforderungen in der Ausschreibung der Planung integriert wurden. Dies betrifft alle Vergabeverfahren, nicht nur bei Vorschaltung eines Planungswettbewerbs.
Die Anforderungen wurden verschärft:
- Primärenergiebedarf: Unterschreitung zum Referenzgebäude um 45 Prozent
- HT‘ für Wohngebäude: Unterschreitung um 30 Prozent
- U-Werte: KfW-55 Standard (Neubau und Modernisierung)
Zudem soll der Nachweis der Lastvorsorge für eine Photovoltaik-Anlage durch einen Tragwerkplaner eine spätere Photovoltaik-Anlagenmontage beziehungsweise -Erweiterung ermöglichen (falls nicht bereits vorgesehen).
Das Berechnungsverfahrens wurde umgestellt auf DIN EN 16798. Damit wird der „Außenluft-Volumenstrom“ statt der „personenbezogene Luftwechselrate“ betrachtet. In Abhängigkeit von der Fensteröffnungsfläche bei Stoßlüftung berechnet das N!BBW Planungswerkzeug den zusätzlichen mechanischen Lüftungsbedarfs.
Für folgende Positionen kann die Art und Zugänglichkeit der Oberflächen eingegeben werden, um deren Einfluss auf die Reinigungskosten direkt zu ermitteln:
- Sonnenschutz
- opake Fassaden
- Außenglasflächen
- Innenglasflächen
Die Ergebnisse werden für das Kriterium 07 Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus direkt übernommen.
Die hinterlegten Ökobilanzdaten wurden auf die Ökobaudat 04-2020 aktualisiert. Die Ökobilanzierung wurde erweitert. Die Bearbeitungstiefe des Kriteriums wird differenziert in Phase 1 und 2. Bei Bedarf kann künftig für die Bauteilbetrachtung eine dritte Variante angelegt werden, anstelle von 2 Varianten wie bisher. Die Bauteildaten mit Umweltwirkungen für die Herstellung können als CSV-Datei ausgegeben werden. Für Sporthallen wurden Orientierungsmaßstäbe eingefügt.
In Phase 1 wird hier ein vereinfachtes Verfahren angewendet. Durch die Integration eines CO2-Preises finden die in der Ökobilanz ermittelten Umweltwirkungen Eingang in die Kostenbilanzierung bei Herstellung und Gebäudebetrieb. Analog zum Kriterium 06 wurde hier ebenfalls die Möglichkeit geschaffen, 3 Varianten zu vergleichen und Orientierungsmaßstäbe für Sporthallen eingefügt.
Der Anwendungsbereich des Kriteriums wurde erweitert auf:
- Betontrennmittel (Schalöle)
- Spritz-und Montageschäume
- Holzwerkstoffe
- PVC-Produkte
- Innenwandfarben
Für eine bessere Übersichtlichkeit ist die Dateneingaben gegliedert in Baustoffart (Was) und Anwendung (Wo).
Die Anforderungen folgender Werte wurden erhöht:
- Luftdichtheit (n50, q50)
- TVOC = Total Volatile Organic Compounds (3.000 μg/m³-> 1.000 μg/m³)
- Formaldehyd (120 μg/m³-> 60 μg/m³)