Bautechnik und Bauökologie

Prüfämter und Prüfingenieure

Eine Prüfingenieurin und zwei Prüfingenieure begutachten einen Plan auf einer Baustelle

Die Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Bautechnik müssen beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen ein Anerkennungsverfahren absolvieren.

Die Verzeichnisse der Prüfämter und der anerkannten Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Bautechnik werden in regelmäßigen Abständen im Gemeinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg bekannt gemacht. Aktuelle Übersichten können auch auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Tübingen, Landesstelle für Bautechnik, eingesehen werden.

Die Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Bautechnik müssen beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) ein Anerkennungsverfahren absolvieren. Die Anerkennung erfolgt für die Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau und kann für eine oder mehrere Fachrichtungen erteilt werden. Das Anerkennungsverfahren ist in der Bauprüfverordnung geregelt. 

Anträge auf Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Bautechnik können bis 31. Mai eines jeden Jahres formlos beim MLW eingereicht werden.

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