Bauplanungsrecht

Einheitliche Regeln schaffen

Das Bauplanungsrecht befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen des Städtebaus.

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Großbaustelle in der Innenstadt

Dabei sind drei wesentliche Regelungsbereiche zu unterscheiden: die Bauleitplanung, die Zulässigkeit von Vorhaben und die Bodenordnung. Die wesentlichen rechtlichen Vorschriften hierfür enthalten das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das maßgebliche Planungsinstrument des Städtebaurechts und umfasst die Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Sie ist zudem das zentrale Instrument für eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Form, Aufstellungsverfahren und möglicher Inhalt der Bauleitpläne werden durch das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung bestimmt. Die konkrete Planung ist Sache der Städte und Gemeinden, die die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) und sonstige städtebauliche Satzungen in eigener Verantwortung aufstellen.

Mehr Informationen zur Bauleitplanung finden Sie auf unserer Wissensplattform www.bautheländ.de.

Zulässigkeit von Vorhaben

Die Vorschriften über die (bauplanungsrechtliche) Zulässigkeit von Vorhaben regeln, ob auf einem Grundstück überhaupt, und wenn ja, was gebaut werden darf. Über eine in der Regel notwendige Genehmigung eines Vorhabens entscheidet die untere Baurechtsbehörde je nach Fallgestaltung gegebenenfalls unter Beteiligung der Gemeinde. Beide geben auch sonst Auskunft darüber, ob eine beabsichtigte Grundstücksnutzung in einem konkreten Fall bauplanungsrechtlich zulässig ist. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben ist unter anderem davon abhängig, ob ein Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, im sogenannten unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich realisiert werden soll.

Mehr Informationen zur Zuständigkeit von Vorhaben finden Sie auf unserer Wissensplattform www.bautheländ.de.

Bodenordnung

Die Umlegung (auch Baulandumlegung genannt) ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Verfahren zum Tausch von Grundstücksflächen. Nach den Regelungen des Baugesetzbuchs erfolgt die Umlegung mit dem Ziel, bebaute und unbebaute Grundstücke neu zu ordnen. Dadurch sollen nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete Grundstücke für die bauliche und sonstige Nutzung entstehen. Die Umlegung wird von der Gemeinde in eigener Verantwortung angeordnet und durchgeführt. Nach den Regelungen des Baugesetzbuchs können Grundstücke unter bestimmten Voraussetzungen auch im öffentlichen Interesse enteignet werden.

Mehr Informationen zur Bodenordnung finden Sie auf unserer Wissensplattform www.bautheländ.de.