Wohnraumoffensive

Kompetenzzentrum Wohnen BW: Kommunen erhalten ab sofort Beratungsgutscheine zur Schaffung von Wohnraum

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Eine Hand legt ein Holzpuzzle.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg hat das Kompetenzzentrum Wohnen BW weiterentwickelt.

Ab sofort können Städte und Gemeinden, die eine Beratung zur Schaffung von bezahlbarem und sozialem Wohnraum in Anspruch nehmen möchten, Fördergutscheine für vier Beratungsmodule erhalten. Ministerin Nicole Razavi MdL sagte: „Mit den neuen Fördergutscheinen passen wir die Beratung noch besser an die Bedürfnisse der Kommunen an. Das Verfahren wird einfacher und flexibler, gleichzeitig bleibt die attraktive Förderhöhe von 80 Prozent der Beratungskosten.“

Die Kommunen sind ab dem 1. Juli 2024 frei in ihrer Entscheidung, welches Beratungsunternehmen sie unter Beachtung der Vergabevorschriften beauftragen wollen. Auch sind künftig Gemeinderatsbeschlüsse keine Fördervoraussetzung mehr. Das macht das Verfahren schlanker und die Kommunen können künftig noch schneller und einfacher von den Beratungsleistungen profitieren. Möglich sind Beratungen zu verschiedensten Bereichen rund um das Schaffen von Wohnraum – von der Analyse der Flächenpotenziale, über Tipps zur Konzipierung von Beteiligungsveranstaltungen und passgenauen Vergabeverfahren bis hin zum kommunalen Projektmanagement. Die Weiterentwicklung des Kompetenzzentrums Wohnen BW war ein Wunsch der Kommunen.

Die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH ist Bewilligungsstelle und steht den Kommunen im Auftrag des Ministeriums mit einer ersten Basisberatung so-wie im weiteren Prozess als kompetente Ansprechpartnerin zur Seite. Die Fördergutscheine können ab sofort bei der Landsiedlung in vereinfachter elektronischer Form per E-Mail eingereicht werden.

„Mit der Beratung durch das Kompetenzzentrum Wohnen setzen wir wirksame Impulse zur Flächenentwicklung, guten Planungspraxis und zur Schaffung eines bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnungsmixes“, so Ministerin Razavi.

Die Neuerungen im Einzelnen:

  • Inanspruchnahme von Fördergutscheinen in den Modulen Grundlagen, Beteiligung, konkrete Planung und Umsetzung
  • Verzicht auf Gemeinderatsbeschlüsse als Fördervoraussetzung
  • Flexible Verwendung eines Gutscheins für mehrere entsprechend den Förderzielen frei wählbare Beratungsleistungen
  • Eigenverantwortliche Auswahl eines Dienstleisters durch die Kommune unter Beachtung der einschlägigen Vergabevorschriften

Hintergrund: Wohnraumoffensive BW

Mit der Wohnraumoffensive BW setzt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen neue Impulse für mehr bezahlbaren und sozial gemischten Wohnraum im Land. Die Wohnraumoffensive unterstützt die Städte und Gemeinden bei einer aktiven Bodenpolitik und fördert innovatives Planen und Bauen. Die drei Säulen sind der Grundstücksfonds BW, das Kompetenzzentrum Wohnen BW sowie die Patenschaft Innovativ Wohnen BW.